Tierarzneimittel; Mitwirkung beim Vollzug tierarzneimittelrechtlicher Vorschriften

Die Kreisverwaltungsbehörden und die Bayerische Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV) sind in Bayern zuständig für die Überwachung des Verkehrs mit Tierarzneimitteln einschließlich Betäubungsmitteln für Tiere und deren Anwendung.

Beschreibung

Stand:20.02.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

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Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

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