Flurneuordnung; Beantragung einer Förderung
Der Freistaat Bayern fördert und unterstützt mit der Flurneuordnung Projekte von Gemeinden und öffentlichen Planungsträgern, z. B. zur Verbesserung der ländlichen Infrastruktur und zur Erhaltung und Gestaltung von Natur und Landschaft erhalten und gestaltet.
Beschreibung
Voraussetzungen
Der Antrag auf Förderung von Projekten kann erst gestellt werden, nachdem ein Antrag auf Durchführung einer Flurneuordnung gestellt wurde.
Verfahrensablauf
Antragstellung
Der Förderantrag ist beim örtlich zuständigen Amt für Ländliche Entwicklung einzureichen.
Bewilligung
Zuwendungen können grundsätzlich nur dann bewilligt werden, wenn mit dem jeweiligen Projekt noch nicht begonnen wurde.
Besondere Hinweise
Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.
Fristen
Die Anträge können frühestens ab Anordnung der Flurneuordnung und spätestens vor Beendigung durch Schlussfeststellung kontinuierlich gestellt werden.
Stand:19.01.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
- Online-Verfahren, bayernweit
- Online-Verfahren, lokal begrenzt
- Formular, bayernweit
- Formular, lokal begrenzt
- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
- Kosten, bayernweit
- Kosten, lokal begrenzt