Behinderten-Pauschbetrag; Beantragung

Menschen mit Behinderungen können einen Pauschbetrag beantragen.

Beschreibung

Voraussetzungen

  • Es entstehen Aufwendungen in Folge der Behinderung.
  • Ein Grad der Behinderung liegt nachweislich vor.

Verfahrensablauf

  • Der Pauschbetrag für Menschen mit Behinderungen kann bei Arbeitnehmern bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren geltend gemacht werden. Auf Antrag wird der entsprechende Freibetrag im Wege des Lohnsteuerermäßigungsverfahrens vom Finanzamt gespeichert. Hierfür ist der Vordruck „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung" mit der Anlage Sonderausgaben/außergewöhnliche Belastungen zu verwenden.
  • Der Pauschbetrag für Menschen mit Behinderungen wird in der Einkommensteuererklärung beantragt.
  • Die Steuererklärung kann schriftlich oder online abgeben werden.

Fristen

Die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2023 ist der 31.8.2024 und ab der Einkommensteuererklärung 2024 der 31.7. des Folgejahres.

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage, bayernweit: Nachweise über Grad der Behinderung

Formulare

  • Formular, bayernweit: Formulare und Ausfüllanleitungen für die Steuererklärung und Vordrucke für weitere steuerliche Angelegenheiten
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Online-Verfahren

  • ELSTER - Ihr Online-Finanzamt

    ELSTER - Ihr Online Finanzamt bündelt die Online-Dienstleistungen der Finanzverwaltung. Hier können Sie Steuererklärungen und Steueranmeldungen über das Internet erstellen und abgeben.

Kosten

  • keine

Stand:04.01.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

Wenn Sie unter "Lokalisierung" einen Ort wählen, werden Ihnen die Kontaktdaten der zuständigen Stelle und ggf. lokal gültige Informationen angezeigt.