Behinderten-Pauschbetrag; Beantragung
Menschen mit Behinderungen können einen Pauschbetrag beantragen.
Beschreibung
Voraussetzungen
- Es entstehen Aufwendungen in Folge der Behinderung.
- Ein Grad der Behinderung liegt nachweislich vor.
Verfahrensablauf
- Der Pauschbetrag für Menschen mit Behinderungen kann bei Arbeitnehmern bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren geltend gemacht werden. Auf Antrag wird der entsprechende Freibetrag im Wege des Lohnsteuerermäßigungsverfahrens vom Finanzamt gespeichert. Hierfür ist der Vordruck „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung" mit der Anlage Sonderausgaben/außergewöhnliche Belastungen zu verwenden.
- Der Pauschbetrag für Menschen mit Behinderungen wird in der Einkommensteuererklärung beantragt.
- Die Steuererklärung kann schriftlich oder online abgeben werden.
Fristen
Die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2023 ist der 31.8.2024 und ab der Einkommensteuererklärung 2024 der 31.7. des Folgejahres.
Stand:04.01.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
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