Tabaksteuer; Beantragung einer Erlaubnis zum Umgang mit Tabakwaren

Wenn Sie Tabakwaren herstellen, bearbeiten, verarbeiten, lagern, versenden oder empfangen wollen, ohne dass die Steuer entsteht, können Sie eine Erlaubnis für die Aussetzung oder Befreiung von der Steuer beantragen.

Beschreibung

Voraussetzungen

  • Sie sind steuerlich zuverlässig.
  • Soweit Sie dazu verpflichtet sind, führen Sie ordnungsgemäß Buch und stellen rechtzeitig Jahresabschlüsse auf.
  • Wenn Sie Tabakwaren empfangen oder versenden, für die die Tabaksteuer ausgesetzt ist, oder wenn Steuerbelange gefährdet erscheinen, müssen Sie gegebenenfalls eine Sicherheit leisten.

Detaillierte Informationen über die jeweiligen Voraussetzungen einer Erlaubnis finden Sie auf der Internetseite des Zolls.

Verfahrensablauf

Die Erlaubnis müssen Sie schriftlich beantragen:

  • Laden Sie die passenden Formulare für den Hauptantrag und gegebenenfalls weitere erforderliche Formulare über die Internetseite des Zolls herunter.
  • Füllen Sie die jeweils erforderlichen Formulare vollständig aus, drucken Sie sie aus und unterschreiben Sie sie. Stellen Sie die jeweils benötigten Unterlagen zusammen und senden Sie alles per Post an Ihr zuständiges Hauptzollamt. Zuständig ist das Hauptzollamt, von dessen Bezirk aus Sie Ihr Unternehmen betreiben oder, falls Sie kein Unternehmen betreiben, in dessen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben. Wird Ihr Unternehmen von einem Ort außerhalb Deutschlands betrieben oder haben Sie keinen Wohnsitz in Deutschland, ist das Hauptzollamt örtlich zuständig, in dessen Bezirk Sie erstmalig steuerlich in Erscheinung treten. 
  • Für Steuerlagerinhaber, registrierte Empfänger und registrierte Versender: Das "Sortenverzeichnis, allgemeines" (Formular 1684) muss zusätzlich beim Hauptzollamt Bielefeld eingereicht werden.
  • Das Hauptzollamt prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid mit der Erlaubnis oder eine Ablehnung.

Fristen

Den Antrag auf Erlaubnis müssen Sie vor dem geplanten Betriebsbeginn eines Steuerlagers beziehungsweise dem Versand, dem Empfang oder der Verwendung der unversteuerten Tabakwaren stellen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert in der Regel 8 bis 12 Wochen.

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Dem Antrag auf Erteilung der Erlaubnis als Steuerlagerinhaber (Formular 1650) sind jeweils 2-fach beizufügen:

    • Betriebserklärung für ein Steuerlager für Tabakwaren mit der Beschreibung der Betriebsvorgänge bezogen auf die Herstellung, Be- oder Verarbeitung und Lagerung der Tabakwaren im beantragten Steuerlager (Formular 1651)
    • Lagepläne der Räumlichkeiten des beantragten Steuerlagers mit Angabe der Anschriften sowie den Funktionen der Räume, Flächen und Einrichtungen
    • ein nach Gattungen gegliedertes Sortenverzeichnis der Tabakwaren, die im Steuerlager hergestellt, be- oder verarbeitet, gelagert, empfangen oder aus dem Steuerlager versendet werden (Formular 1684)

    Dem Antrag auf Erteilung der Erlaubnis als registrierter Empfänger (Formular 2745) sind jeweils 2-fach beizufügen:

    • Lageplan des Betriebs mit dem beantragten Empfangsort im Betrieb mit Angabe der Anschrift
    • Darstellung der Buchführung über den Empfang und Verbleib der Tabakwaren
    • ein nach Gattungen gegliedertes Sortenverzeichnis der Tabakwaren (Formular 1684)

    Dem Antrag auf Erteilung der Erlaubnis als registrierter Empfänger im Einzelfall (Formular 2728) ist 2-fach beizufügen:

    • ein nach Gattungen gegliedertes Sortenverzeichnis der Tabakwaren (Formular 1684)

    Dem Antrag auf Erteilung der Erlaubnis als registrierter Versender (Formular 2736) sind jeweils 2-fach beizufügen:

    • beim Eingang der Tabakwaren aus Drittländern oder Drittgebieten: eine Aufstellung mit den Orten der Einfuhr
    • Darstellung der Buchführung über den Versand und den Verbleib der Tabakwaren
    • ein nach Gattungen gegliedertes Sortenverzeichnis der Tabakwaren (Formular 1684)

    Dem Antrag auf steuerfreie Verwendung zu gewerblichen Zwecken (Formular 2740) sind jeweils 2-fach beizufügen:

    • Plan des Betriebs, in dem die Lager- und Verwendungsorte der Tabakwaren eingezeichnet sind, mit Angabe der Anschriften
    • eine Betriebserklärung über den genauen Zweck und die Art und Weise der Verwendung (Formular 2741)

    Detaillierte Informationen über die jeweils benötigten Unterlagen finden Sie in den Antragsformularen. Im Einzelfall kann Ihr Hauptzollamt weitere Unterlagen anfordern, wenn diese zur Sicherung des Steueraufkommens oder zur Durchführung der Steueraufsicht erforderlich erscheinen, oder auf bestimmte Anforderungen verzichten.

Formulare

  • Formular, bayernweit: Formular 1650 "Antrag – Steuerlagerinhaber für Tabakwaren"
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

  • Formular, bayernweit: Formular 1651 "Betriebserklärung – Steuerlager für Tabakwaren"
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

  • Formular, bayernweit: Formular 1684 "Sortenverzeichnis, allgemeines"
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

  • Formular, bayernweit: Formular 2728 "Antrag – registrierter Empfänger im Einzelfall"
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

  • Formular, bayernweit: Formular 2745 "Antrag – registrierter Empfänger, Dauererlaubnis"
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

  • Formular, bayernweit: Formular 2736 "Antrag – registrierter Versender"
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

  • Formular, bayernweit: Formular 2740 "Antrag - steuerfreie Verwendung"
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

  • Formular, bayernweit: Weitere Formulare im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung (Suche über Formularnummer)
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

  • Formular, bayernweit: Formular 2741 "Betriebserklärung – Anlage zum Formular 2740"
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Kosten

  • Für die Erlaubnis entstehen keine Kosten. Gegebenenfalls müssen Sie eine Sicherheitsleistung erbringen.

Rechtsbehelf

  • Einspruch. 

Detaillierte Informationen, wie Sie Einspruch einlegen können, entnehmen Sie Ihrem Bescheid zur beantragten Erlaubnis.

  • Klage vor dem Finanzgericht

Stand:22.08.2024

Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium der Finanzen

  • Online-Verfahren, bayernweit
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Informationen

Für Sie zuständig

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