Geologische Untersuchung; Anzeige
Vor Beginn einer geologischen Untersuchung in Bayern muss diese dem Landesamt für Umwelt angezeigt und nach Abschluss der Arbeiten die gewonnenen Daten übermittelt werden.
Beschreibung
Voraussetzungen
Es wurden bei einer Untersuchung innerhalb der Landesfläche Bayerns Daten über den geologischen Untergrund gewonnen.
Verfahrensablauf
Das LfU stellt eine Online-Anwendung bereit, um der gesetzlichen Verpflichtung zur Anzeige geologischer Untersuchungen nachzukommen (siehe unter "Online-Verfahren").
Die Online-Anwendung „Geologische Untersuchung online“ ermöglicht:
- für ein Vorhaben mit einer oder mehreren Einzeluntersuchungen die Kontaktdaten des Melders sowie Auftraggebers und des Planers einmalig in alle Formulare einzugeben,
- in einer Kartenanwendung zur Untersuchungslokation bis auf Flurstückebene zu navigieren,
- nach Markierung der Untersuchungslokationen fachliche Angaben zur Untersuchungsmethode in Formularfelder einzugeben,
- die Daten nach Endkontrolle bequem online an das LfU zu versenden,
- die zeitnahe Bestätigung des Eingangs der Anzeige beim LfU per E-Mail.
Für jede eingegebene Untersuchung erhält der Melder eine eindeutige Identifikationsnummer (BID).
Nach Beendigung der geologischen Untersuchung sind die gewonnen Ergebnisse (Fach- und Bewertungsdaten) entsprechend den Vorgaben nach §§ 9 und 10 GeolDG an das LfU zu übermitteln.
Fristen
Alle geologischen Untersuchungen müssen spätestens zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten angezeigt werden.
Nach Abschluss der geologischen Untersuchung sind die Fachdaten innerhalb von 3 Monaten und die Bewertungsdaten innerhalb von 6 Monaten dem LfU zu übermitteln.
Stand:15.04.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
- Online-Verfahren, bayernweit
- Online-Verfahren, lokal begrenzt
- Formular, bayernweit
- Formular, lokal begrenzt
- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
- Kosten, bayernweit
- Kosten, lokal begrenzt