Praxen von psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten (86.90.1.00)
Wenn Sie einen Standort wählen, werden Ihnen ggf. die Kontaktdaten des zuständigen Einheitlichen Ansprechpartners und der zuständigen Stelle sowie lokal gültige Informationen angezeigt.
Die folgenden Formalitäten werden von zuständigen Stellen erbracht und können ggf. auch über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Bitte legen Sie den Standort über Auswahl ändern fest. Wenn Sie "Zum zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner für ..." klicken (soweit vorhanden), werden Ihnen die Kontaktdaten des zuständigen Einheitlichen Ansprechpartners angezeigt. Die Kontaktdaten der zuständigen Stelle(n) werden Ihnen bei Aufruf der Formalität angezeigt.
Formalitäten zur Berufsanerkennung
Berufliche Anerkennung bedeutet die Bewertung und – bei positiver Entscheidung – die Bestätigung der Gleichwertigkeit eines ausländischen Berufsabschlusses mit einem deutschen Abschluss. In einem gesetzlich geregelten Verfahren wird geprüft, ob Ihre Ausbildung mit einer vergleichbaren deutschen Ausbildung gleichwertig ist und ob eine berufliche Anerkennung ausgesprochen werden kann.
Sie müssen die Stelle, die für die Anerkennung Ihres Berufs zuständig ist, über den Anerkennungs-Finder des Portals "Anerkennung in Deutschland" ermitteln.
Schritt-für-Schritt zur richtigen Verwaltungsleistung:
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Ermitteln Sie über den Anerkennungsfinder "Anerkennung in Deutschland" Ihren Referenzberuf.
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Wählen Sie auf der Seite "Arbeit und Beruf - Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation" abhängig vom Referenzberuf bzw. dem Beruf, den Sie ausüben möchten, die Verwaltungsleistungen aus und informieren Sie sich über das Verfahren.
- Damit Ihnen die für Sie zuständige Stelle angezeigt wird, wählen Sie nun unter "Lokalisierung" den Ort aus, an dem Sie arbeiten werden/möchten. Es werden dann unter "Für Sie zuständig" die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt.
- Klicken Sie unter "Für Sie zuständig" bei der zuständigen Stelle auf "Sichere Online-Kommunikation", wenn Sie den Antrag online an diese Stelle übermitteln möchten. "Sichere Online-Kommunikation" wird nicht angezeigt, wenn keine Online-Antragstellung möglich ist.
- Sie müssen sich dann zunächst auf der Plattform für sichere Kommunikation in Bayern einmalig registrieren / authentifizieren (die Registrierung kann bis zu 10 Werktage dauern).
Wenn Sie schon registriert sind, müssen Sie sich anmelden und können dann den Antrag und die erforderlichen Unterlagen hochladen und versenden.
Weitere Informationen zur elektronischen Verfahrensabwicklung und zur Plattform für sichere Kommunikation in Bayern finden Sie unter "Elektronische Verfahrensabwicklung".
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Psychotherapeut/-in; Beantragung einer Approbation bei Ausbildung in Deutschland
Psychotherapeuten können eine Approbation beantragen, wenn sie die psychotherapeutische Ausbildung in Deutschland abgeschlossen haben und in Bayern den Beruf ausüben möchten.
Sonstige dienstleistungsbezogene Formalitäten
Für die Aufnahme und Ausübung der Dienstleistung sind außerdem folgende dienstleistungsbezogenen Formalitäten zu beachten, die NICHT über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden können:
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Psychotherapeut/-in; Beantragung einer Approbation bei Ausbildung in einem Drittstaat
Psychotherapeuten können eine Approbation beantragen, wenn sie die psychotherapeutische Ausbildung außerhalb eines EU-Mitgliedsstaates, eines EWR-Vertragsstaates oder der Schweiz abgeschlossen haben und in Bayern psychotherapeutisch tätig werden wollen.
Formalitäten bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern
Wenn Sie einen Mitarbeiter einstellen wollen, haben Sie mit Beginn der Beschäftigung die nachfolgenden Schritte zu erledigen. Diese Formalitäten können NICHT über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.
Endet das Arbeitsverhältnis, müssen Sie dies den Stellen, bei denen Sie den Arbeitnehmer gemeldet haben, ebenfalls mitteilen.
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Entsendung von Arbeitnehmern nach Deutschland; Anmeldung und sonstige Pflichten
Bei der Entsendung von Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen nach Deutschland ist das Arbeitnehmer-Entsendegesetz zu beachten.
Kennzeichen und Schlüsselbegriffe der Dienstleistung
Diese Dienstleistung umfasst:
- heilkundliche Tätigkeiten von Psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten sowie von Kinder- und Jugendlichenpsychotherpeutinnen und -therapeuten, die nicht in Krankenhäusern ausgeübt werden. Diese Leistungen können sowohl in Gesundheitszentren, die Unternehmen, Schulen, Altenheimen, Gewerkschaften und Wohltätigkeitsvereinen angeschlossen sind, sonstigen Einrichtungen im Gesundheitswesen (mit Unterbringung) oder eigenen Behandlungsräumen, im Hause der Patientinnen und Patienten oder anderweitig erbracht werden.
Stichworte
- Gesprächstherapie
- Heilpädagogisches Reiten (durch Psychotherapeuten geleitet)
- Kinesiatrie
- Persönlichkeitsanalysenerstellung
- Praxen von psychologischen Psychotherapeut(en/innen)
- Psychoanalytiker
- Psychologe (psychologische Psychotherapeuten/innen)
- Psychosomatische Reittherapie (Hippogenes Training )
- Psychotherapeut(en/innen), psychologische (Praxen)