Berufsanerkennung (85.90.0.01)
Wenn Sie einen Standort wählen, werden Ihnen ggf. die Kontaktdaten des zuständigen Einheitlichen Ansprechpartners und der zuständigen Stelle sowie lokal gültige Informationen angezeigt.
Die folgenden Formalitäten werden von zuständigen Stellen erbracht und können ggf. auch über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden. Bitte legen Sie den Standort über Auswahl ändern fest. Wenn Sie "Zum zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner für ..." klicken (soweit vorhanden), werden Ihnen die Kontaktdaten des zuständigen Einheitlichen Ansprechpartners angezeigt. Die Kontaktdaten der zuständigen Stelle(n) werden Ihnen bei Aufruf der Formalität angezeigt.
Formalitäten zur Berufsanerkennung
Berufliche Anerkennung bedeutet die Bewertung und – bei positiver Entscheidung – die Bestätigung der Gleichwertigkeit eines ausländischen Berufsabschlusses mit einem deutschen Abschluss. In einem gesetzlich geregelten Verfahren wird geprüft, ob Ihre Ausbildung mit einer vergleichbaren deutschen Ausbildung gleichwertig ist und ob eine berufliche Anerkennung ausgesprochen werden kann.
Sie müssen die Stelle, die für die Anerkennung Ihres Berufs zuständig ist, über den Anerkennungs-Finder des Portals "Anerkennung in Deutschland" ermitteln.
Schritt-für-Schritt zur richtigen Verwaltungsleistung:
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Ermitteln Sie über den Anerkennungsfinder "Anerkennung in Deutschland" Ihren Referenzberuf.
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Wählen Sie auf der Seite "Arbeit und Beruf - Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation" abhängig vom Referenzberuf bzw. dem Beruf, den Sie ausüben möchten, die Verwaltungsleistungen aus und informieren Sie sich über das Verfahren.
- Damit Ihnen die für Sie zuständige Stelle angezeigt wird, wählen Sie nun unter "Lokalisierung" den Ort aus, an dem Sie arbeiten werden/möchten. Es werden dann unter "Für Sie zuständig" die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt.
- Klicken Sie unter "Für Sie zuständig" bei der zuständigen Stelle auf "Sichere Online-Kommunikation", wenn Sie den Antrag online an diese Stelle übermitteln möchten. "Sichere Online-Kommunikation" wird nicht angezeigt, wenn keine Online-Antragstellung möglich ist.
- Sie müssen sich dann zunächst auf der Plattform für sichere Kommunikation in Bayern einmalig registrieren / authentifizieren (die Registrierung kann bis zu 10 Werktage dauern).
Wenn Sie schon registriert sind, müssen Sie sich anmelden und können dann den Antrag und die erforderlichen Unterlagen hochladen und versenden.
Weitere Informationen zur elektronischen Verfahrensabwicklung und zur Plattform für sichere Kommunikation in Bayern finden Sie unter "Elektronische Verfahrensabwicklung".
Ggf. können noch folgende Genehmigungen oder Anzeigen erforderlich sein:
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Ausländische Berufsqualifikation; Beratung zur Anerkennung
Um für ein Anerkennungsverfahren bei einer Anerkennungsstelle optimal vorbereitet zu sein, wird dringend empfohlen, sich vorher bei einer Anerkennungsberatungsstelle beraten zu lassen.
Kennzeichen und Schlüsselbegriffe der Dienstleistung
Stichworte
- Anerkennung der Hochschulzugangsberechtigung
- Anerkennung für das Führen der Berufsbezeichnung
- Anerkennung für die Ausübung des Berufs
- Ausländische Qualifikation
- Berufliche Anerkennung
- Berufsanerkennung in Deutschland
- Berufsanerkennungsrichtlinie
- Berufszugang mit ausländischen Qualifikationen
- Diplomanerkennung
- Nicht reglementierter Beruf
- Reglementierter Beruf
- Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen