Waffenherstellung; Beantragung einer Erlaubnis

Wenn Sie Schusswaffen oder Munition herstellen, bearbeiten oder instand setzen möchten, brauchen Sie eine Waffenherstellungserlaubnis.

Beschreibung

Voraussetzungen

Der Antragsteller muss die erforderliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung besitzen (vgl. §§ 5 und 6 WaffG).

Sie müssen bei handwerksmäßiger Betriebsweise die erforderlichen Voraussetzungen nach der Handwerksordnung erfüllen.

Die Erlaubnis kann versagt werden, wenn Sie nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sind oder weder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt noch eine gewerbliche Niederlassung im Geltungsbereich dieses Gesetzes haben.

Besondere Hinweise

Der Inhaber einer Erlaubnis hat die Aufnahme und Einstellung des Betriebs sowie die Eröffnung und Schließung einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle innerhalb von zwei Wochen der zuständigen Behörde anzuzeigen.

Wenn die gewerbsmäßige Waffenherstellung durch einen Stellvertreter oder eine Stellvertreterin betrieben werden soll, muss für diese Person eine gesonderte Stellvertretungserlaubnis beantragt werden. Das gilt auch, wenn jemand mit der Leitung einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle beauftragt wird. Die Stellvertretererlaubnis ist an die zugehörige Waffenherstellungserlaubnis gebunden. Für eine Stellvertretererlaubnis müssen dieselben Voraussetzungen erfüllt werden wie für eine Waffenherstellungserlaubnis.

 

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung

  • bei handwerksmäßiger Betriebsweise: Nachweis über den Eintrag in die Handwerksrolle

Kosten

    • Ausstellung einer Waffenherstellungserlaubnis nach § 21 Abs. 1 WaffG: 100 bis 2.700 Euro
    • Ausstellung einer Stellvertretererlaubnis nach § 21a WaffG: 50 bis 500 Euro

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage

Stand:27.09.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

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