Antragstellung
Das Gleichwertigkeitsverfahren beginnt mit einem Antrag. Ein Antrag kann z. B. auf dem Postweg, per Fax oder elektronisch übermittelt werden.
Online-Antragstellung je Beruf
Im Anerkennungsverfahren überprüft die zuständige Stelle, ob Ihre ausländische berufliche Qualifikation dem deutschen Referenzberuf entspricht, also keine wesentlichen Unterschiede vorliegen. Sie können über den Anerkennungsfinder des Portals "Anerkennung in Deutschland" Ihren Referenzberuf ermitteln. Dann können Sie auf dieser Seite, abhängig vom Referenzberuf die Verwaltungsleistung auswählen und anschließend den Ort an dem Sie arbeiten werden/möchten. Es werden Ihnen die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt und Sie können dieser den Antrag und die erforderlichen Unterlagen online übermitteln.
Schritt-für-Schritt zur richtigen Verwaltungsleistung
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Ermitteln Sie über den Anerkennungsfinder "Anerkennung in Deutschland" Ihren Referenzberuf.
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Wählen Sie auf der Seite "Arbeit und Beruf - Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation" abhängig vom Referenzberuf bzw. dem Beruf, den Sie ausüben möchten, die Verwaltungsleistungen aus und informieren Sie sich über das Verfahren.
- Damit Ihnen die für Sie zuständige Stelle und das Online-Verfahren angezeigt wird, wählen Sie nun unter "Lokalisierung" den Ort aus, an dem Sie arbeiten werden/möchten. Es werden dann unter "Für Sie zuständig" die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt sowie - soweit vorhanden - unter "Online-Verfahren" das Online-Verfahren über das der Antrag elektronisch übermittelt werden kann.