Unterschiedliche Einstiege in das Portal

Antragstellung

Das Gleichwertigkeitsverfahren beginnt mit einem Antrag. Ein Antrag kann z. B. auf dem Postweg, per Fax oder elektronisch übermittelt werden. Über die Plattform für sichere Kommunikation in Bayern, die an das Dienstleistungsportal Bayern angeschlossen ist, können Sie den Antrag online eingereichen, wenn die zuständige Behörde sich an die Plattform angeschlossen hat.

Online-Antragstellung je Beruf

Im Anerkennungsverfahren überprüft die zuständige Stelle, ob Ihre ausländische berufliche Qualifikation dem deutschen Referenzberuf entspricht, also keine wesentlichen Unterschiede vorliegen. Sie können über den Anerkennungsfinder des Portals "Anerkennung in Deutschland" Ihren Referenzberuf ermitteln. Dann können Sie auf dieser Seite, abhängig vom Referenzberuf die Verwaltungsleistung auswählen und anschließend den Ort an dem Sie arbeiten werden/möchten. Es werden Ihnen die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt und Sie können dieser den Antrag und die erforderlichen Unterlagen online übermitteln (soweit diese über die Plattform für sichere Kommunikation in Bayern sicher erreichbar ist).

 

Schritt-für-Schritt zur richtigen Verwaltungsleistung

  1. Ermitteln Sie über den Anerkennungsfinder "Anerkennung in Deutschland" Ihren Referenzberuf.

  2. Wählen Sie auf der Seite "Arbeit und Beruf - Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation" abhängig vom Referenzberuf bzw. dem Beruf, den Sie ausüben möchten, die Verwaltungsleistungen aus und informieren Sie sich über das Verfahren.

  3. Damit Ihnen die für Sie zuständige Stelle angezeigt wird, wählen Sie nun unter "Lokalisierung" den Ort aus, an dem Sie arbeiten werden/möchten. Es werden dann unter "Für Sie zuständig" die Kontaktdaten der zuständigen Stelle angezeigt.
     
  4. Klicken Sie unter "Für Sie zuständig" bei der zuständigen Stelle auf "Sichere Online-Kommunikation", wenn Sie den Antrag online an diese Stelle übermitteln möchten. "Sichere Online-Kommunikation" wird nicht angezeigt, wenn keine Online-Antragstellung möglich ist.
     
  5. Sie müssen sich dann zunächst auf der Plattform für sichere Kommunikation in Bayern einmalig registrieren / authentifizieren (die Registrierung kann bis zu 10 Werktage dauern).
    Wenn Sie schon registriert sind, müssen Sie sich anmelden und können dann den Antrag und die erforderlichen Unterlagen hochladen und versenden.
    Weitere Informationen zur elektronischen Verfahrensabwicklung und zur Plattform für sichere Kommunikation in Bayern finden Sie unter "Elektronische Verfahrensabwicklung".

Weitere Informationen in diesem Kontext

Formalitäten nach Themen

Informationen für Dienstleistungserbringer sowie über die Anerkennung von beruflichen Auslandsqualifizierungen