Sie wollen als
Konformitätsbewertungsstelle im Eisenbahnsektor tätig werden? Dann müssen Sie sich
vom Eisenbahn-Bundesamt (EBA)
als
Bestimmte Stelle (BSt) anerkennen lassen.
Bestimmte Stellen prüfen die notifizierten nationalen technischen (NNTV) Vorschriften in Deutschland. Benannte Stellen (BS) prüfen hingegen Technische Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI) und können innerhalb der Europäischen Union (EU) tätig sein.
In Ihrem Antrag können Sie sich auch auf eine Auswahl der unten genannten Tätigkeits- und Fachgebiete beschränken.
Bestimmte Stelle (BSt)
Bestimmte Stellen (BSt) sind
Konformitätsbewertungsstellen, die der Staat bestimmt. Sie prüfen, ob die notifizierten nationalen technischen Vorschriften
(NNTV)
eingehalten werden, die zusätzlich zu den europäischen
Technischen Spezifikationen für die Interoperabilität
(TSI) gelten. Das Ergebnis dieser Prüfung ist eine Prüfbescheinigung
nach den NNTV
.
BSt prüfen zum Beispiel auf Antrag Produkte und Prozesse darauf, ob diese die in den
NNTV
enthaltenen Anforderungen erfüllen. Sämtliche Komponenten eines Eisenbahnsystems müssen so ausgestaltet sein, dass der sichere Zugverkehr in Deutschland gewährleistet ist. Zudem müssen Fahrzeuge mit der Strecke kompatibel sein, auf der sie verkehren.
Zu den Aufgabenbereichen einer Konformitätsbewertung gehören unter anderem die Prüfung, Inspektion, Bewertung und Zertifizierungsentscheidung. Die Prüfungen betreffen unter anderem Bauteile und Bauteilgruppen, von denen die Interoperabilität des Eisenbahnsystems abhängt und die zum Beispiel in den folgenden Bereichen nötig sind:
-
Infrastruktur,
- zum Beispiel Gleise, Weichen, Bahnübergänge, Brücken, Tunnel, Bahnhöfe, Sicherheits- und Schutzausrüstung
- strecken- und fahrzeugseitige Zugsteuerung / Zugsicherung und Signalgebung
-
Eisenbahnfahrzeuge,
- zum Beispiel Wagenkastenstruktur, Stromabnahmeeinrichtungen, Traktions- und Energieumwandlungseinrichtungen, Bremsanlagen, Kupplungen, Drehgestelle, Achsen, Türen
Anerkennung als BSt
Die Anerkennung als BSt gilt maximal 5 Jahre. Sie kann jeweils um weitere 5 Jahre verlängert werden und wird sowohl auf der Internetseite des EBA als auch über die European Railway Agency (ERA) in der reference document database (RDD) veröffentlicht.
Anerkannte BSt werden durch das EBA regelmäßig überwacht.