-
Abfallwirtschaftliche Tätigkeit; Beantragung einer Erlaubnis
Sammler, Händler, Beförderer und Makler von gefährlichen Abfällen bedürfen grundsätzliche eine Erlaubnis, die sie bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde beantragen können.
-
Apotheke; Beantragung der Betriebserlaubnis
Die Kreisverwaltungsbehörden erteilen Erlaubnisse zum Betreiben einer Apotheke (nicht Krankenhausapotheke).
-
Apotheken; Arzneimittel- und apothekenrechtliche Überwachung
Die Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter, kreisfreie Städte) sind zuständig für die arzneimittel- und apothekenrechtliche Überwachung der öffentlichen Apotheken. Sie bedienen sich hierzu ehrenamtlicher Pharmazieräte.
-
Apotheker/Apothekerin; Beantragung einer Approbation
Apothekerinnen und Apotheker können eine Approbation beantragen, wenn sie die pharmazeutische Ausbildung in Bayern oder in einem EU-Mitgliedstaat, einem EWR-Vertragsstaat oder in der Schweiz abgeschlossen haben und in Bayern den Apothekerberuf ausüben wollen.
-
Apotheker/Apothekerin; Beantragung einer Approbation bei Ausbildung in einem Drittstaat
Apothekerinnen und Apotheker können eine Approbation beantragen, wenn sie die pharmazeutische Ausbildung außerhalb eines EU-Mitgliedstaates, eines EWR-Vertragsstaates oder der Schweiz abgeschlossen haben und in Bayern den Apothekerberuf ausüben wollen.
-
Apotheker/Apothekerin; Beantragung einer Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des Apothekerberufs
Sie benötigen die Erlaubnis, wenn Sie den Beruf des Apothekers in der Bundesrepublik Deutschland ohne Approbation ausüben wollen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn Sie Ihre Ausbildung im Ausland abgeschlossen haben und die Feststellung der Gleichwertigkeit Ihres Ausbildungsstandes im Rahmen eines Approbationsverfahrens noch aussteht.
-
Arzneimittel; Beantragung einer Erlaubnis zur Herstellung von Human- und Tierarzneimitteln und erlaubnispflichtigen Wirkstoffen
Sie benötigen eine Herstellungserlaubnis, wenn Sie Arzneimittel im Sinne des § 2 Abs. 1 oder Abs. 2 Nr. 1 des Arzneimittelgesetzes, Testsera, Testantigene oder Wirkstoffe, die menschlicher oder tierischer oder mikrobieller Herkunft sind oder auf gentechnischem Wege hergestellt werden sowie andere zur Arzneimittelherstellung bestimmte Stoffe menschlicher Herkunft, gewerbs- oder berufsmäßig zum Zwecke der Abgabe an andere herstellen wollen.
-
Arzneimittel; Überwachung des Einzelhandels
Die Überwachung des Einzelhandels mit Arzneimitteln außerhalb von Apotheken oder im Reisegewerbe ist Aufgabe der Kreisverwaltungsbehörden.
-
Arzneimittelwesen; Anzeige des Einzelhandels außerhalb von Apotheken
Wer beabsichtigt, Arzneimittel im Einzelhandel außerhalb von Apotheken oder im Reisegewerbe abzugeben, hat dies vor Aufnahme der Tätigkeit bei der Gemeinde anzuzeigen.
-
Begutachtungsstellen für Fahreignung; Beantragung der amtlichen Anerkennung
Die Regierung der Oberpfalz erteilt die amtliche Anerkennung der Begutachtungsstellen für Fahreignung.
-
Bewachungsgewerbe; Beantragung einer Erlaubnis
Wenn Sie gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis und dürfen für die Ausübung der Bewachungstätigkeit nur zuverlässige Wachpersonen einsetzen, die über die für die Ausübung der Tätigkeit notwendigen rechtlichen Vorschriften unterrichtet worden sind bzw. eine Sachkundeprüfung abgelegt haben.
-
Binnenwasserstraße; Beantragung der Zulassung einer gewerbsmäßigen Vermietung von Sportbooten
Sportboote, die auf den Binnenschifffahrtsstraßen gewerbsmäßig vermietet werden sollen, bedürfen nach der Sportbootvermietungsverordnung-Binnen (SportbootVermV-Bin) einer technischen Zulassung durch die zuständige Behörde.
-
Brandschutz; Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit bzw. Beantragung der Bescheinigung für auswärtige Prüfsachverständige
Der Eintragungsausschuss bei der Bayerischen Architektenkammer nimmt Anzeigen über die Aufnahme einer Tätigkeit als Prüfsachverständige/r für Brandschutz entgegen und entscheidet über den Antrag auf Erteilung der Bescheinigung über die Erfüllung der Anforderungen als Prüfsachverständige/r.
-
Energieversorgung; Anzeige der Energiebelieferung
Energieversorgungsunternehmen, die Haushaltskunden mit Elektrizität oder Gas beliefern, müssen die Aufnahme und Beendigung der Tätigkeit sowie die Änderungen ihrer Firma bei der Bundesnetzagentur unverzüglich anzeigen.
-
Energieversorgung; Genehmigung des Netzbetriebs
Die Aufnahme des Betriebs eines Energieversorgungsnetzes bedarf der vorherigen Genehmigung.
-
Erstaufforstung; Beantragung einer Erlaubnis
Bei der erstmaligen Aufforstung von bisher nicht forstlich genutzten Grundstücken mit Waldbäumen handelt es sich um eine Erstaufforstung. Diese ist erlaubnispflichtig, ebenso wie die Anlage von Schmuckreisig- und Christbaumkulturen sowie von Kurzumtriebsplantagen.
Über die Erlaubnis entscheidet die untere Forstbehörde (Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten) im Einvernehmen mit der Kreisverwaltungsbehörde.
-
Explosionsgefährliche Stoffe; Beantragung eines Sprengstofferlaubnisscheins oder eines Befähigungsscheins
Beim Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen sind die Anforderungen des Sprengstoffgesetzes (SprengG) zu beachten. Daher dürfen in der Regel nur Personen mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen, die im Besitz einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis oder eines Befähigungsscheines sind.
-
Fahrlehrerwesen; Anerkennungen, Genehmigungen, Überwachungen und Anordnungen
Die Regierungen sind zuständige Behörde für Fahrlehrerausbildungsstätten nach dem Abschnitt 3 des Fahrlehrergesetzes (FahrlG) (insbesondere deren Anerkennung). Sie erkennen zudem Einweisungsseminare und Träger von Lehrgängen an. Die Regierung der Oberpfalz ist die zentrale Überwachungsbehörde im Bereich des Fahrlehrerrechts. In diesem Zusammenhang ist sie auch für die Genehmigung der Rahmenlehrpläne für die Aus- und Fortbildung des zur Beurteilung der pädagogischen Qualität eingesetzten Überwachungspersonals zuständig. Die Zuständigkeiten im Zusammenhang mit dem Prüfungsausschuss für Fahrlehrerprüfungen liegen bei der Regierung von Oberbayern.
-
Fahrlehrerwesen; Überwachung
Die Regierung der Oberpfalz überwacht die Fahrlehrer, die Fahrschulen und deren Zweigstellen, die Fahrlehrerausbildungsstätten sowie die Träger von Einweisungsseminaren, von Einweisungslehrgängen und von Einführungslehrgängen für Lehrgangsleitungen und von Fortbildungslehrgängen. Sie kann sich hierbei geeigneter Personen und Stellen (Sachverständige) bedienen.
-
Fahrschulerlaubnis; Beantragung
Wer als selbständiger Fahrlehrer Fahrschüler ausbildet oder durch von ihm beschäftigte Fahrlehrer ausbilden lässt, benötigt eine Fahrschulerlaubnis.
-
Fahrschulzweigstellenerlaubnis; Beantragung
Wer als Inhaber einer Fahrschule Zweigstellen der Fahrschule betreibt, bedarf der Zweigstellenerlaubnis.
-
Fahrtschreiber oder Kontrollgeräte; Beantragung der Anerkennung von Herstellern und Importeuren
Die Regierungen sind zuständig für die Anerkennung von Fahrtschreiber- oder Kontrollgeräteherstellern sowie von Fahrzeugherstellern oder Fahrzeugimporteuren.
-
Finanzanlagenvermittler/in; Beantragung einer Erlaubnis
Wenn Sie sich gewerbsmäßig als Finanzanlagenvermittler/in selbstständig machen möchten, müssen Sie dafür eine Erlaubnis beantragen.
-
Flugplatz; Beantragung einer Genehmigung zum Anlegen, bei Änderung und für den Betrieb
Die Anlegung, Änderung und der Betrieb von Flugplätzen müssen behördlich genehmigt werden.
-
Flugschule; Beantragung der Zulassung einer Ausbildungsorganisation für Luftfahrtpersonal
Zur Eröffnung und zum Betrieb einer Flugschule für die Ausbildung von Leichtluftfahrzeug-, Segelflugzeug-, Ballon- und Privatpiloten (ohne Instrumentenflugberechtigung) muss die Ausbildungsorganisation zugelassen bzw. registriert werden.
-
Fluorierte Treibhausgase; Beantragung der Anerkennung als Prüfungs- und Bescheinigungsstelle
Wer Sachkundebescheinigungen (Zertifikate) für Personen gem. § 5 Abs. 3 ChemKlimaschutzV ausstellen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
-
Gashochdruckleitung; Anzeige der Errichtung
Wer die Errichtung einer Gashochdruckleitung beabsichtigt, hat das Vorhaben der zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen.
-
Gaststättenerlaubnis; Beantragung
Wenn Sie ein Gaststättengewerbe mit Ausschank alkoholischer Getränke betreiben wollen, bedürfen Sie einer Gaststättenerlaubnis. Die Gaststättenerlaubnis wird sowohl personenbezogen als auch raumbezogen erteilt.
-
Gaststättenrechtliche Gestattung; Beantragung
Wenn Sie aus besonderem Anlass ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe betreiben wollen, benötigen Sie eine gaststättenrechtliche Gestattung.
-
Gaststättenrechtliche Gestattung; Beantragung durch Nicht-EU-Bürger
Wenn Sie ein erlaubnisbedürftiges (Alkoholausschank) Gaststättengewerbe aus besonderem Anlass betreiben wollen, kann Ihnen dies von der zuständigen Gemeinde unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden.
-
Gefahrstoffe; Beantragung einer Erlaubnis bzw. Anzeige für die Abgabe oder Bereitstellung
Für die Abgabe oder die Bereitstellung bestimmter Stoffe oder Gemische ist je nach Empfängerkreis eine Erlaubnis bzw. Anzeige erforderlich.
-
Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen; Beantragung einer Genehmigung
Die Regierungen sind die zuständigen Genehmigungsbehörden für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen (Fahrzeuge mit mehr als 9 Sitzplätzen).
-
Gentechnik; Genehmigung und Überwachung
Gentechnik umfasst molekularbiologische Methoden zur gezielten Veränderung des Erbgutes. Der Umgang mit der Gentechnik wird durch das Gentechnikgesetz festgelegt. Für den Vollzug des Gentechnikgesetzes sind in Bayern die Regierungen von Unterfranken (für Nordbayern) und Oberbayern (für Südbayern) zuständig.
-
Geschwindigkeitsbegrenzer; Beantragung der Anerkennung von Betrieben für den Einbau und die Prüfung
Geschwindigkeitsbegrenzer dürfen in Kraftfahrzeuge nur von hierfür amtlich anerkannten Fahrzeugherstellern, Herstellern von Geschwindigkeitsbegrenzern oder Beauftragten der Hersteller sowie durch von diesen ermächtigten Werkstätten eingebaut und geprüft werden.
-
Gesundheitsfachberufe; Beantragung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
Wenn Sie in Deutschland eine Tätigkeit unter einer geschützten Berufsbezeichnung ausüben möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.
-
Gewerblicher Güterkraftverkehr; Beantragung einer Erlaubnis
Der gewerbliche Güterkraftverkehr ist grundsätzlich erlaubnispflichtig. Nicht erlaubnispflichtig ist der sog. Werkverkehr, d.h. der Güterkraftverkehr für eigene Zwecke eines Unternehmens unter bestimmten Voraussetzungen.
-
Großraum- und Schwertransporte; Beantragung einer Erlaubnis oder einer Ausnahmegenehmigung
Für den für Verkehr mit Fahrzeugen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zulässigen Grenzen überschreiten oder deren Bauart dem Führer kein ausreichendes Sichtfeld lässt, ist eine Erlaubnis erforderlich. Ergibt sich die Überschreitung erst aus der Ladung, ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.
-
Heilpraktikererlaubnis; Beantragung
Zur Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Berufserlaubnis oder Approbation bedarf es einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.
-
Honorar-Finanzanlagenberater/in; Beantragung einer Erlaubnis
Wenn Sie sich gewerbsmäßig als Honorar-Finanzanlagenberater/in selbstständig machen möchten, müssen Sie dafür eine Erlaubnis beantragen.
-
Immissionsschutz; Beantragung einer Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage
Die Errichtung und der Betrieb sowie die wesentliche Änderung bestimmter Industrieanlagen, von denen schädliche Umwelteinwirkungen ausgehen können, bedürfen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung. Die betreffenden Arten von Anlagen sind in der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) abschließend aufgeführt.
-
Immobiliardarlehensvermittler/in; Beantragung einer Erlaubnis
Wenn Sie gewerbsmäßig Immobiliardarlehen vermitteln oder dazu beraten wollen, benötigen Sie dafür eine Erlaubnis.
-
Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter; Beantragung einer Erlaubnis
Wenn Sie gewerbsmäßig den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume (Immobilienmakler) oder Darlehen vermitteln, als Bauträger oder Baubetreuer tätig sein oder das gemeinschaftliche Wohnungseigentum bzw. für Dritte Mietverhältnisse verwalten wollen, brauchen Sie eine Erlaubnis.
-
Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter; Beantragung einer Erlaubnis durch Nicht-EU-Bürger
Wenn Sie gewerbsmäßig den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume (Immobilienmakler) oder Darlehen vermitteln oder, als Bauträger oder Baubetreuer tätig sein oder das gemeinschaftliche Wohnungseigentum bzw. für Dritte Mietverhältnisse verwalten wollen, brauchen Sie eine Erlaubnis.
-
Infektionsschutz; Beantragung einer Erlaubnis zum Arbeiten mit Krankheitserregern
Wer Krankheitserreger im Sinne des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in die Bundesrepublik Deutschland verbringen, sie ausführen, aufbewahren, abgeben oder mit ihnen arbeiten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen (Bezirks-)Regierung.
-
Lebensmittelbetriebe; Beantragung der EU-Zulassung bei Umgang mit Erzeugnissen tierischen Ursprungs
Fleisch-, Geflügelfleisch- und Milchbetriebe sowie andere Betriebe, die mit Erzeugnissen tierischen Ursprungs umgehen, benötigen grundsätzlich eine EU-Zulassung. Mit der Zulassung wird der Betriebsstätte auch die erforderliche Zulassungsnummer erteilt.
-
Lebensmittelbetriebe; Beantragung der EU-Zulassung für Sprossen erzeugende Betriebe
Sprossenerzeugende Betriebe sind zulassungspflichtig.
-
Luftsportgeräteführer; Registrierung einer Ausbildungseinrichtung
Ultraleichtluftfahrzeuge, Hängegleiter, Gleitsegel, Sprungfallschirme und Gleitflugzeuge werden zur Luftfahrzeugklasse der Luftsportgeräte zusammengefasst. Flugschulen für die Ausbildung von Luftsportgeräteführern müssen registriert werden.
-
Marktfestsetzung; Beantragung
Wenn Sie einen Markt für gewerbliche Anbieter veranstalten wollen, können Sie eine behördliche Festsetzung beantragen. Ihnen werden dann bestimmte Marktprivilegien zuteil.
-
Marktfestsetzung; Beantragung durch Nicht-EU-Bürger
Wenn Sie eine Messe, eine Ausstellung, einen Großmarkt, einen Wochenmarkt, einen Spezialmarkt oder einen Jahrmarkt festsetzen lassen wollen, können Sie dies bei der zuständigen Behörde beantragen. Ihnen werden dann bestimmte Marktprivilegien zuteil. Auch die Festsetzung eines Volksfests kann beantragt werden.
-
Nichtbundeseigene Eisenbahnen; Beantragung eisenbahnrechtlicher Genehmigungen und Erlaubnisse, Durchführung von Plangenehmigungs- oder Planfeststellungsverfahren
Ohne Unternehmensgenehmigung dürfen im öffentlichen Verkehr grundsätzlich weder Eisenbahnverkehrsdienste erbracht noch am allgemeinen Eisenbahnbetrieb teilgenommen oder eine Eisenbahninfrastruktur betrieben werden. Betriebsanlagen der nichtbundeseigenen Eisenbahnen dürfen in der Regel nur gebaut oder geändert werden, wenn zuvor ein Planfeststellungs- oder Plangenehmigungsverfahren durchgeführt wurde. Bei Eisenbahnen, die sich nicht ganz oder mehrheitlich im Eigentum des Bundes befinden (nichtbundeseigene Eisenbahnen), werden die notwendigen Genehmigungen und Erlaubnisse grundsätzlich von Landesbehörden erteilt. In bestimmten Fällen können auch Bundesbehörden zuständig sein.
-
Pfandleihgewerbe; Beantragung einer Erlaubnis
Wenn Sie als Pfandleiher/in oder Pfandvermittler/in gewerbsmäßig tätig sein möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.
-
Privatkrankenanstalten; Beantragung einer Konzession
Zum Betreiben von Privatkranken-, Privatentbindungsanstalten und Privatnervenkliniken bedarf der Unternehmer einer Genehmigung. Diese wird von der jeweils örtlich zuständigen Kreisverwaltungsbehörde erteilt.
-
Prostitutionsgewerbe; Beantragung der Erlaubnis für den Betrieb
Wer ein Prostitutionsgewerbe betreiben will, bedarf einer behördlichen Erlaubnis.
-
Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen; Beantragung der Anerkennung
Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen (PÜZ-Stellen) - und ggf. deren Zweitniederlassungen - führen die nach der Bayerischen Bauordnung einschließlich der Bauprodukte- und Bauartenverordnung (BauPAV) und nach der Bauproduktenverordnung (BauPVO) für Bauprodukte und Bauarten geforderten Prüfungen, Überwachungstätigkeiten und Zertifizierungen durch.
-
Rafting-Tour; Beantragung einer schifffahrtsrechtlichen Genehmigung und Anzeige
Rafting-Touren mit Booten länger als 9,20 m sind immer genehmigungspflichtig.
-
Reisegewerbe; Anzeige einer nicht erlaubnispflichtigen Tätigkeit
Bestimmte nicht erlaubnispflichtige Tätigkeiten im Reisegewerbe sind bei der zuständigen Gemeinde anzuzeigen.
-
Reisegewerbe; Beantragung einer Erlaubnis
Wenn Sie gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb einer gewerblichen Niederlassung Waren verkaufen, vertreiben oder ankaufen oder Leistungen anbieten, brauchen Sie in der Regel eine Erlaubnis (Reisegewerbekarte). Eine Reisegewerbekarte brauchen Sie ferner, wenn Sie unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausüben.
-
Reisegewerbe; Beantragung einer Erlaubnis durch EU-Bürger
Wenn Sie gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb einer gewerblichen Niederlassung Waren verkaufen, vertreiben oder ankaufen oder Leistungen anbieten, brauchen Sie in der Regel eine Erlaubnis (Reisegewerbekarte). Eine Reisegewerbekarte brauchen Sie ferner, wenn Sie unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausüben.
-
Schaustellung von Personen; Beantragung einer Erlaubnis
Wenn Sie gewerbsmäßig Schaustellungen von Personen in Ihren Geschäftsräumen veranstalten oder für deren Veranstaltung Ihre Geschäftsräume zur Verfügung stellen wollen, brauchen Sie eine Erlaubnis.
-
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit; Beantragung einer Erlaubnis zum Aufstellen
Wenn Sie gewerbsmäßig Spielgeräte, die mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind, und die die Möglichkeit eines Gewinnes bieten, aufstellen wollen, brauchen Sie eine Erlaubnis.
-
Spielhalle; Beantragung einer Erlaubnis für den Betrieb
Wenn Sie gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein ähnliches Unternehmen betreiben wollen, brauchen Sie eine Erlaubnis.
-
Straußwirtschaft; Anzeige
Wenn Sie eine Straußwirtschaft betreiben wollen, müssen Sie dies mindestens zwei Wochen vor Beginn des Betriebes bei der zuständigen Gemeinde anzeigen.
-
Strom- und Gasnetze; Beantragung der Genehmigung der Netzentgelte, der Einstufung als Geschlossenes Verteilernetz oder der Durchführung eines Missbrauchsverfahrens
Die Regulierungskammer des Freistaates Bayern als Landesregulierungsbehörde ist zuständig für die Regulierung der Netzbetreiber, an deren Netz weniger als 100.000 Kunden unmittelbar oder mittelbar angeschlossen sind und deren Netz nicht über das Gebiet Bayerns hinausreicht. Zu ihren Aufgaben gehört insbesondere die Festlegung von Erlösobergrenzen, die Überwachung der Vorschriften zur Entflechtung (sog. Unbundling), die Missbrauchsaufsicht sowie die Einstufung von sog. Geschlossenen Verteilernetzen.
-
Technische Unterstützung im Zusammenhang mit kerntechnischen Anlagen in bestimmten Ländern; Beantragung einer Genehmigung
Technische Unterstützungen, die im Zusammenhang mit der Einrichtung oder dem Betrieb von Nuklearanlagen in bestimmten Ländern stehen, dürfen nur nach vorheriger Genehmigung erfolgen.
-
Tierärztliche Hausapotheke; Anzeige der Einrichtung und des Betriebs
Das Führen einer tierärztlichen Hausapotheke unterliegt der Anzeigepflicht gemäß § 67 Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (AMG).
-
Tierische Nebenprodukte; Beantragung der Betriebszulassung
Betriebe zur Verwendung, Lagerung, Behandlung und Beseitigung von tierischen Nebenprodukten (vom Tier stammende Teile und Reststoffe, die nicht für den menschlichen Verzehr geeignet bzw. bestimmt sind), benötigen je nach Tätigkeit ggf. eine Zulassung mit Zuweisung einer individuellen Zulassungsnummer.
-
Tierische Nebenprodukte; Überwachung der Entsorgung
Auch bei der Überwachung und Entsorgung von tierischen Nebenprodukten wirken die Kreisverwaltungsbehörden durch Überwachung und Beratung der entsprechenden Betriebe mit.
-
Tierschau, Tierausstellung, Tierbörse; Anzeige oder Beantragung einer Genehmigung
Tierschauen, Tierausstellungen, Tierbörsen und sonstige Tierveranstaltungen müssen bei der Kreisverwaltungsbehörde angezeigt bzw. von ihr genehmigt werden.
-
Tierseuchenerreger; Beantragung einer Erlaubnis für Labore
Diese Erlaubnis benötigen Sie, wenn Sie mit Tierseuchenerregern arbeiten wollen, insbesondere Versuche, mikrobiologische oder serologische Untersuchungen zur Feststellung übertragbarer Tierkrankheiten oder Fortzüchtung vornehmen wollen oder Tierseuchenerreger erwerben oder abgeben wollen.
-
Tierversuche; Beantragung einer Genehmigung
Wer Versuche an Wirbeltieren durchführen will, bedarf der Genehmigung des Versuchsvorhabens durch die zuständige Behörde.
-
Träger von Kursen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung; Beantragung einer Anerkennung
Die Regierung der Oberpfalz erteilt die amtliche Anerkennung für Träger, die Kurse zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung von alkohol- oder drogenauffälligen Kraftfahrern durchführen.
-
Überwachungsbedürftige Anlagen; Kontrolle
Kontrolle des Betriebes von Anlagen mit besonderem Gefährdungspotential, wie Läger für entzündbare Flüssigkeiten, Aufzugsanlagen, Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen und Druckanlagen (Druckbehälter, Dampfkessel u. Rohrleitungen)
-
Versicherungsberater/in; Beantragung einer Erlaubnis
Wenn Sie als selbstständige/r Versicherungsberater/in tätig werden möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer.
-
Versicherungsvermittler/in; Beantragung einer Erlaubnis
Wenn Sie als selbstständige/r Versicherungsvermittler/in (Versicherungsmakler/in oder Versicherungsvertreter/in) tätig werden möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer.
-
Versteigerung; Beantragung einer Erlaubnis
Wenn Sie gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstücke oder fremde Rechte versteigern wollen, brauchen Sie eine Erlaubnis.
-
Waage; Anzeige des Betriebs einer öffentlichen Waage
Wer der Betrieb einer öffentlichen Waage anfängt oder einstellt, hat dies der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen.
-
Waffenhandel; Beantragung einer Erlaubnis
Wenn Sie Schusswaffen oder Munition kaufen und verkaufen möchten, benötigen Sie dafür eine Waffenhandelserlaubnis.
-
Waffenherstellung; Beantragung einer Erlaubnis
Wenn Sie Schusswaffen oder Munition herstellen, bearbeiten oder instand setzen möchten, brauchen Sie eine Waffenherstellungserlaubnis.
-
Wanderlager; Anzeige
Wenn Sie ein Wanderlager zum Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen veranstalten wollen, müssen sie dies zwei Wochen vor Beginn der für den Ort der Veranstaltung zuständigen Behörde anzeigen.
-
Wanderlager; Anzeige durch Nicht-EU-Bürger
Wenn Sie ein Wanderlager zum Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen veranstalten wollen, müssen sie dies zwei Wochen vor Beginn der für den Ort der Veranstaltung zuständigen Behörde anzeigen.
-
Wassergefährdende Stoffe; Anzeigepflicht
Von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen können Gefahren für den Boden und das Wasser ausgehen. Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen sind unverzüglich der Kreisverwaltungsbehörde oder der nächsten Polizeidienststelle anzuzeigen. Die Errichtung oder wesentliche Änderung von prüfpflichtigen Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind der Kreisverwaltungsbehörde anzuzeigen.
-
Weiterbildungseinrichtung für Weiterbildungen nach der AVPfleWoqG; Beantragung der staatlichen Anerkennung
Zur Durchführung der in der Verordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (AVPfleWoqG) geregelten Weiterbildungen (Einrichtungsleitung, Pflegedienstleitung, Praxisanleitung und Gerontopsychiatrische Pflege und Betreuung) bedürfen Weiterbildungseinrichtungen einer staatlichen Anerkennung.
-
Zertifizierungsstellen; Beantragung der Anerkennung nach der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung
Zertifizierungsstellen kontrollieren die Erfüllung der Nachhaltigkeitsverordnungen bei den Wirtschaftsbeteiligten im Bereich Bioenergie und stellen sogenannten Schnittstellen Zertifikate aus. Zertifizierungsstellen werden hierfür auf Antrag anerkannt.
-
Zertifizierungsstellen; Beantragung der Anerkennung nach der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung
Zertifizierungsstellen kontrollieren die Erfüllung der Nachhaltigkeitsverordnungen bei den Wirtschaftsbeteiligten im Bereich Bioenergie und stellen sogenannten Schnittstellen Zertifikate aus. Zertifizierungsstellen werden hierfür auf Antrag anerkannt.
-
Zertifizierungssysteme für die nachhaltige Herstellung von Biomasse; Beantragung der Anerkennung
Zertifizierungssysteme stellen die Erfüllung der Nachhaltigkeitskriterien im Bioenergiebereich für die Herstellung und Lieferung von Biomasse organisatorisch sicher und enthalten Vorgaben zur näheren Bestimmung der Nachhaltigkeitsanforderungen, zum Nachweis ihrer Erfüllung sowie zur Kontrolle dieses Nachweises.
-
Zugelassene Ausbildungsorganisation für die Ausbildung von Berufspiloten sowie für die Ausbildung zum Erwerb der Instrumentenflugberechtigung; Beantragung einer Genehmigung
Die zugelassene Ausbildungsorganisation (ATO) für die Ausbildung von Berufspiloten sowie für die Ausbildung zum Erwerb der Instrumentenflugberechtigung muss vom Luftfahrt-Bundesamt genehmigt werden.