Europäischer Verbund für territoriale Zusammenarbeit; Beantragung der Genehmigung der Teilnahme

Die Genehmigung der Teilnahme eines bayerischen Mitglieds an einem Europäischer Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) und der Übereinkunft ist bei der Regierung der Oberpfalz zu beantragen.

Beschreibung

Voraussetzungen

Zur Bildung eines EVTZ ist die Vereinbarung der Übereinkunft und der Satzung durch sämtliche Beteiligte notwendig. In der Übereinkunft muss u. a. geregelt werden:

  • Bezeichnung und Sitz des EVTZ,
  • EVTZ-Mitglieder,
  • Umfang des Gebiets, in dem der EVTZ seine Aufgaben durchführen darf,
  • Ziel und Aufgaben des EVTZ,
  • Organe des EVTZ und ihre Kompetenzen,
  • anzuwendende Rechtsvorschriften,
  • Haftungsregelungen.

In der Satzung muss u. a. geregelt werden:

  • Arbeitsweise der Organe und ihre Kompetenzen,
  • Zahl der Vertreter der Mitglieder in den Organen,
  • Entscheidungsverfahren,
  • Arbeitssprache(n),
  • Finanzbeiträge der Mitglieder,
  • Buchhaltungs- und Haushaltsregeln.

Verfahrensablauf

Die Genehmigung der Teilnahme eines bayerischen Mitglieds an einem Europäischer Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) und Übereinkunft ist bei der Regierung der Oberpfalz zu beantragen.

Besondere Hinweise

Ein Europäischer Verbund für territoriale Zusammenarbeit besitzt Rechtspersönlichkeit. Bei einem EVTZ mit Sitz in Bayern wird sie am Tag der Veröffentlichung der vereinbarten Übereinkunft und der beschlossenen Satzung im Amtsblatt der Regierung der Oberpfalz erworben.

Fristen

keine

Kosten

  • keine

Rechtsbehelf

verwaltungsgerichtliche Klage

Stand:10.01.2024

Redaktionell verantwortlich:Regierung der Oberpfalz

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

Wenn Sie unter "Lokalisierung" einen Ort wählen, werden Ihnen die Kontaktdaten der zuständigen Stelle und ggf. lokal gültige Informationen angezeigt.