Sehteststellen; Aufsicht

Die Sehteststellen unterliegen der Aufsicht der Regierungen. Die Aufsicht beinhaltet auch Kontrollen.

Beschreibung

Voraussetzungen

Die Sehteststelle muss anerkannt sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Statistik über durchgeführte Sehtests (Anzahl + bestanden/nicht bestanden)

  • Prüfbericht der ärztlichen Aufsicht

Stand:02.08.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

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