Berufskraftfahrer/-in; Anmeldung zur Prüfung zum Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation
Fahrerinnen und Fahrer im gewerblichen Güterkraft- oder Personenverkehr müssen zusätzlich zur Fahrerlaubnis eine besondere Qualifizierung nachweisen.
Beschreibung
Voraussetzungen
- Für die Prüfung „beschleunigte Grundqualifikation” müssen Sie zuvor an einer entsprechenden Schulung teilgenommen haben.
- Der vorgeschriebene Umfang variiert je nach Art der Prüfung:
- Regelprüfung: 140 Unterrichtsstunden zu je 60 Minuten, davon zehn Stunden Führen eines raftfahrzeugs der betreffenden Klasse
- Umsteiger: 35 Unterrichtsstunden zu je 60 Minuten, davon 2,5 Stunden Führen eines Kraftfahrzeugs der betreffenden Klasse
- Quereinsteiger: 96 Unterrichtsstunden zu je 60 Minuten, davon zehn Stunden Führen eines Kraftfahrzeugs der betreffenden Klasse
Verfahrensablauf
Für die Prüfung beschleunigte Grundqualifikation besuchen Sie eine Schulung und melden sich anschließend bei der örtlich zuständigen IHK zur Prüfung an. Die Teilnahmebescheinigung der Ausbildungsstätte ist Voraussetzung dafür, dass Sie sich zur schriftlichen Prüfung anmelden können.
- Die IHK bestätigt Ihnen die Anmeldung zur Prüfung.
- Sie legen die theoretische Prüfung ab.
- Nach Bestehen der Prüfung erhalten Sie eine Bescheinigung der IHK, die Sie der Führerscheinstelle vorlegen.
Besondere Hinweise
Fahrten zu bestimmten Zwecken, wie beispielsweise:
- Polizeifahrzeuge, Feuerwehr, Notfallrettung durch anerkannte Rettungsdienste, die Beförderungen im Rahmen ihrer Aufgaben ausführen
- Beförderungen mit Kraftfahrzeugen, deren zulässige Höchstgeschwindigkeit 45 km/h nicht überschreitet
sind von der Verpflichtung ausgenommen.
Bearbeitungsdauer
In der Regel erhalten Sie etwa 2 Wochen nach Ablegen der Prüfung Ihren Bescheid über Bestehen oder Nichtbestehen der Prüfung.
Stand:02.02.2024
Redaktionell verantwortlich:Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.
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