Berufskraftfahrer/-in; Anmeldung zur Prüfung zum Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation

Fahrerinnen und Fahrer im gewerblichen Güterkraft- oder Personenverkehr müssen zusätzlich zur Fahrerlaubnis eine besondere Qualifizierung nachweisen.

 

Beschreibung

Voraussetzungen

  • Für die Prüfung „beschleunigte Grundqualifikation” müssen Sie zuvor an einer entsprechenden Schulung teilgenommen haben.
  • Der vorgeschriebene Umfang variiert je nach Art der Prüfung:
    • Regelprüfung: 140 Unterrichtsstunden zu je 60 Minuten, davon zehn Stunden Führen eines raftfahrzeugs der betreffenden Klasse
    • Umsteiger: 35 Unterrichtsstunden zu je 60 Minuten, davon 2,5 Stunden Führen eines Kraftfahrzeugs der betreffenden Klasse
    • Quereinsteiger: 96 Unterrichtsstunden zu je 60 Minuten, davon zehn Stunden Führen eines Kraftfahrzeugs der betreffenden Klasse

Verfahrensablauf

Für die Prüfung beschleunigte Grundqualifikation besuchen Sie eine Schulung und melden sich anschließend bei der örtlich zuständigen IHK zur Prüfung an. Die Teilnahmebescheinigung der Ausbildungsstätte ist Voraussetzung dafür, dass Sie sich zur schriftlichen Prüfung anmelden können.

  • Die IHK bestätigt Ihnen die Anmeldung zur Prüfung.
  • Sie legen die theoretische Prüfung ab.
  • Nach Bestehen der Prüfung erhalten Sie eine Bescheinigung der IHK, die Sie der Führerscheinstelle vorlegen.

Besondere Hinweise

Fahrten zu bestimmten Zwecken, wie beispielsweise:

  • Polizeifahrzeuge, Feuerwehr, Notfallrettung durch anerkannte Rettungsdienste, die Beförderungen im Rahmen ihrer Aufgaben ausführen
  • Beförderungen mit Kraftfahrzeugen, deren zulässige Höchstgeschwindigkeit 45 km/h nicht überschreitet

sind von der Verpflichtung ausgenommen.

Bearbeitungsdauer

In der Regel erhalten Sie etwa 2 Wochen nach Ablegen der Prüfung Ihren Bescheid über Bestehen oder Nichtbestehen der Prüfung.

Kosten

  • Die Prüfungsgebühr richtet sich nach dem jeweils gültigen Gebührentarif der örtlich zuständigen IHK.

Stand:02.02.2024

Redaktionell verantwortlich:Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.

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Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

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