Immobiliardarlehensvermittler/-in; Anmeldung zur Sachkundeprüfung

Um Immobiliardarlehen an Verbraucher vermitteln zu dürfen, müssen Sie Ihre fachliche Qualifikation nachweisen. In der Regel erfolgt dieser Nachweis durch das erfolgreiche Ablegen der Sachkundeprüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK).

Beschreibung

Voraussetzungen

  • Um sich zu der Prüfung anzumelden, müssen keine weiteren Voraussetzungen erfüllt sein.
  • Für eine Befreiung vom praktischen Teil der Prüfung müssen Sie über eine Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler, Honorar-Finanzanlagenberater oder Versicherungsvermittler verfügen oder zumindest bereits die praktische Prüfung für einen dieser Berufe abgelegt haben.

Verfahrensablauf

Sie melden sich bei einer Industrie- und Handelskammer Ihrer Wahl mit einem Anmeldeformular oder über eine Anmeldemaske für die Sachkundeprüfung an.

  • In der Anmeldung wählen Sie einen Prüfungstermin aus und geben an, ob Sie eine Vollprüfung absolvieren möchten, von dem praktischen Prüfungsteil befreit werden können oder nur die praktische Prüfung als Wiederholungsprüfung ablegen möchten.
  • Wenn die Anmeldung vollständig und fristgerecht eingegangen ist und noch freie Plätze vorhanden sind, erhalten Sie von der Industrie und Handelskammer eine Einladung zu der Prüfung mit weiteren Informationen sowie einen Gebührenbescheid.
  • Wenn Sie die schriftliche Prüfung bestanden haben, können Sie die praktische Prüfung ablegen.
  • Wenn Sie den schriftlichen und den praktischen Prüfungsteil bestanden haben, erhalten Sie darüber eine Bescheinigung.
  • Wenn Sie die Prüfung nicht bestehen, erhalten Sie einen Bescheid über das Nichtbestehen, in dem auf die Möglichkeit der Wiederholung hingewiesen wird.

Mit dem Sachkundenachweis können Sie dann die Erlaubnis für Ihr Gewerbe als Immobiliardarlehensvermittler beantragen.

Fristen

Die Anmeldefrist zur Sachkundeprüfung wird von der jeweiligen Industrie- und Handelskammer festgelegt.

Bearbeitungsdauer

  • Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach dem Zeitpunkt der Anmeldung und der Anmeldefrist der jeweiligen Industrie und Handelskammer.
  • Das Ergebnis der Prüfung wird Ihnen nach Ablegen der Prüfung bekannt gegeben. Die Dauer zwischen der Prüfung und der Ergebnisbekanntgabe ist abhängig von der der jeweiligen Industrie- und Handelskammer.

Kosten

  • Die IHK erhebt Gebühren nach der jeweiligen Gebührenordnung.

Weiterführende Links

  • IHK-Finder

    Die zuständige Industrie- und Handelskammer ermitteln.

Stand:02.02.2024

Redaktionell verantwortlich:Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.

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