Um Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüferin zu werden, müssen Sie das Wirtschaftsprüfungsexamen ablegen. Das Examen besteht aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung.
 
Sie können das Examen in verkürzter Form ablegen, wenn Sie
 
- bereits die Prüfung als Steuerberater bestanden haben oder
- vereidigter Buchprüfer oder vereidigte Buchprüferin sind.
Darüber hinaus können Sie weitere Prüfungsleistungen anrechnen lassen. Dadurch können Prüfungen für Sie entfallen.
 
Die Prüfungen finden jeweils im 1. und 2. Halbjahr statt:
 
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  1. Halbjahr: 
  - schriftliche Prüfung in den ersten drei Februarwochen
- mündliche Prüfungen im Mai und Juni
 
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  2. Halbjahr: 
  - schriftliche Prüfung in den Modulen "Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre" und "Wirtschaftsrecht" in der letzten Juniwoche
- schriftliche Prüfung in allen Modulen in den letzten 3 Augustwochen
- mündliche Prüfungen im November und Dezember
 
Die schriftlichen und mündlichen Prüfungen finden am Sitz der Landesgeschäftsstelle statt, die über Ihren Antrag auf Zulassung zur Prüfung entschieden hat. Ausnahme: Die Klausuren in der letzten Juniwoche in den Modulen
 
- "Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre" und
- "Wirtschaftsrecht"
finden im jährlichen Wechsel an jeweils 3 Orten statt:
 
- Berlin oder Hamburg,
- Düsseldorf oder Frankfurt und
- München oder Stuttgart.
Aktuelle Prüfungstermine und -orte finden Sie auf der Internetseite der Wirtschaftsprüferkammer.