Geprüfte/-r Natur- und Landschaftspfleger/-in; Beantragung der Zulassung zur Fortbildungsprüfung und Anmeldung zum Lehrgang
Die Zulassung zur Fortbildungsprüfung und die Anmeldung zum Lehrgang zum Geprüften Natur- und Landschaftspfleger/zur Geprüften Natur- und Landschaftspflegerin sind bei der Regierung von Oberfranken zu beantragen.
Beschreibung
Voraussetzungen
Grundlage ist ein Berufsabschluss in einem der anerkannten Ausbildungsberufe Landwirt/Landwirtin, Gärtner/Gärtnerin, Forstwirt/Forstwirtin, Revierjäger/Revierjägerin, Winzer/Winzerin, Fischwirt/Fischwirtin, Tierwirt/Tierwirtin (Schwerpunkt Schafhaltung) oder Wasserbauer/Wasserbauerin sowie eine dreijährige Berufserfahrung.
Abweichend kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Verfahrensablauf
Die Anmeldung zum Fortbildungslehrgang ist an die Regierung von Oberfranken zu richten.
Die erforderlichen Unterlagen sind in einem PDF-Dokument zusammengefasst zu übermitteln.
Fristen
Die Anmeldung zum Fortbildungslehrgang ist jährlich bis 30. Juni zu richten.
Erforderliche Unterlagen
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Zeugnis über die Berufsabschlussprüfung
(Abschrift oder Kopie)
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Nachweis über die nach der Berufsabschlussprüfung abgeleistete praktische Berufstätigkeit
(Arbeitsbestätigung des Arbeitgebers, Bestätigung der Landwirtschaftlichen Krankenkasse oder AOK oder Bestätigung der Gemeinde)
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Lebenslauf mit Lichtbild, aus dem insbesondere der berufliche Werdegang zu ersehen ist
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ggf. Zeugnis über den Besuch einer Fachschule
(Abschrift oder Kopie)
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ggf. Zeugnis über die einschlägige Meisterprüfung
(Abschrift oder Kopie)
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ggf. Bestätigung und Beschreibung über eine bereits bestehende oder verbindlich in Aussicht stehende haupt- oder nebenberufliche Tätigkeit im Bereich Natur- und Landschaftspflege
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ggf. Bestätigung über einen bereits teilweise oder ganz besuchten Fortbildungslehrgang in Natur- und Landschaftspflege oder Nachweise über den Erwerb der Kenntnisse und Fertigkeiten
Formulare
Bitte wählen Sie unter "Lokalisierung" einen Ort, damit die Anschrift der zuständigen Stelle bei vorausfüllbaren Formularen eingetragen wird.
Stand:20.03.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
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