Fahreignungsseminare und Einweisungslehrgänge; Prüfung und Überwachung der Durchführung

Die Regierung der Oberpfalz überwacht die Fahreignungsseminare und Einweisungslehrgänge.

Beschreibung

Voraussetzungen

Die Seminarerlaubnis Verkehrspsychologie bzw. Verkehrspädagogik muss vorhanden sein.

Verfahrensablauf

Die Regierung der Oberpfalz überwacht die Erlaubnisinhaber stets auf

  • Vorhandensein der Voraussetzungen,
  • Erfüllung der Fortbildungspflicht,
  • Vorhandensein einer geeigneten räumlichen und sachlichen Ausstattung,
  • Vorhandensein von Aufzeichnungen über die Seminarteilnehmer (Name, Geburtsdatum, Anschrift, Unterschrift auf Teilnehmerliste),
  • Führung einer anonymisierten Dokumentation der durchgeführten Seminaren und
  • Einhaltung des Ausbildungsprogramms.

Die Regierung lässt sich ggf. hierüber Nachweise vorlegen.

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Stand:02.08.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
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Für Sie zuständig

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