Zahnärztinnen und Zahnärzte; Beantragung einer EU-Konformitätsbescheinigung
Wenn Sie Ihr Zahnmedizinstudium in Deutschland abgeschlossen haben und danach im EU-Ausland arbeiten möchten, benötigen Sie in vielen Fällen eine EU-Konformitätsbescheinigung.
Beschreibung
Voraussetzungen
- Sie können ein erfolgreich abgeschlossenes Studium der Zahnmedizin in Deutschland nachweisen.
Verfahrensablauf
Wenn Sie Ihr Studium der Zahnmedizin nach dem 20. Januar 1980 in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen haben, können Sie die EU-Konformitätsbescheinigung online oder schriftlich per Post beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beantragen.
Online-Antragstellung
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Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und füllen Sie den Online-Antrag aus.
- Für die Antragstellung über das Bundesportal benötigen Sie ein BundID-Nutzerkonto.
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Laden Sie Ihre Unterlagen direkt hoch, entweder
- als elektronische Originaldokumente oder
- als amtlich beglaubigte elektronische Kopien oder
- Schicken Sie Ihre Unterlagen als amtlich beglaubigte Kopien per Post.
- Das BfArM prüft Ihren Antrag und meldet sich bei Rückfragen oder unvollständigen Unterlagen bei Ihnen.
- Nach positiver Prüfung Ihres Antrags sowie Ihrer Unterlagen erhalten Sie die EU-Konformitätsbescheinigung als elektronisch gesiegeltes Dokument in Ihr Nutzerkonto-Postfach oder per Post.
Schriftliche Antragstellung
- Senden Sie ein formloses Anschreiben zusammen mit Ihren Nachweisen per Post an das BfArM.
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Bitte machen Sie im Anschreiben folgende Angaben:
- Name,
- Anschrift (für den Versand der Bescheinigung),
- E-Mail-Adresse,
- Telefonnummer,
- optional, wenn Sie früher schon eine EU-Konformitätsbescheinigung vom BfArM erhalten haben: damaliges Aktenzeichen.
- Das BfArM prüft Ihren Antrag und meldet sich bei Rückfragen oder unvollständigen Unterlagen bei Ihnen.
- Nach positiver Prüfung Ihres Antrags sowie Ihrer Unterlagen erhalten Sie die EU-Konformitätsbescheinigung per Post.
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Wenn Sie Ihre E-Mail-Adresse vorab mitteilen, können Sie die Bescheinigung zusätzlich vorab als elektronisch beglaubigte Kopie erhalten.
Besondere Hinweise
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
In der Regel dauert die Bearbeitung Ihres Antrags ungefähr 2 Wochen. (2 bis 3 Wochen)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
-
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Stand:10.04.2024
Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Gesundheit
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- Formular, bayernweit
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- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
- Kosten, bayernweit
- Kosten, lokal begrenzt