Stelle für die Schulung in Erster Hilfe; Beantragung der amtlichen Anerkennung
Wer Erste-Hilfe-Kurse für Führerscheinbewerber durchführen möchte, benötigt grundsätzlich eine amtliche Anerkennung als sog. "Stelle für die Schulung in Erster Hilfe".
Beschreibung
Voraussetzungen
- Antrag
- Zuverlässigkeit des Antragstellers sowie der Ausbilder (amtl. Führungszeugnis)
- Befähigtes Lehrpersonal
- geeignete Schulungsräume
- Lehrmittel
- Lehrplan
- Haftpflichtversicherung
Verfahrensablauf
Der Antragsteller stellt den Antrag schriftlich oder elektronisch (per E-Mail) und legt dabei entsprechende Nachweise vor.
Bearbeitungsdauer
6 - 8 Wochen
Erforderliche Unterlagen
-
Nachweis der Zuverlässigkeit des Antragstellers sowie der Ausbilder
(einfache Führungszeugnisse, höchstens 3 Monate alt)
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Nachweis über die medizinisch-fachliche und pädagogische Qualifikation und ggfs. entsprechende Fortbildungen der Ausbilder
(Weitere Nachweise auf Verlangen der Behörde)
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Nutzungserlaubnis, Grundriss/Fotos der Räumlichkeiten
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Zusammenstellung/Fotos über Lehrmittel
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Lehrplan - „Roter Faden“/Präsentation
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Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung
(aktuelle Versicherungspolice)
Formulare
Bitte wählen Sie unter "Lokalisierung" einen Ort, damit die Anschrift der zuständigen Stelle bei vorausfüllbaren Formularen eingetragen wird.
Stand:02.08.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
- Online-Verfahren, bayernweit
- Online-Verfahren, lokal begrenzt
- Formular, bayernweit
- Formular, lokal begrenzt
- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
- Kosten, bayernweit
- Kosten, lokal begrenzt