Stelle für die Schulung in Erster Hilfe; Beantragung der amtlichen Anerkennung

Wer Erste-Hilfe-Kurse für Führerscheinbewerber durchführen möchte, benötigt grundsätzlich eine amtliche Anerkennung als sog. "Stelle für die Schulung in Erster Hilfe".

Beschreibung

Voraussetzungen

  1. Antrag
  2. Zuverlässigkeit des Antragstellers sowie der Ausbilder (amtl. Führungszeugnis)
  3. Befähigtes Lehrpersonal
  4. geeignete Schulungsräume
  5. Lehrmittel
  6. Lehrplan
  7. Haftpflichtversicherung

Verfahrensablauf

Der Antragsteller stellt den Antrag schriftlich oder elektronisch (per E-Mail) und legt dabei entsprechende Nachweise vor.

 

Bearbeitungsdauer

6 - 8 Wochen

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der Zuverlässigkeit des Antragstellers sowie der Ausbilder

    (einfache Führungszeugnisse, höchstens 3 Monate alt)

  • Nachweis über die medizinisch-fachliche und pädagogische Qualifikation und ggfs. entsprechende Fortbildungen der Ausbilder

    (Weitere Nachweise auf Verlangen der Behörde)

  • Nutzungserlaubnis, Grundriss/Fotos der Räumlichkeiten

  • Zusammenstellung/Fotos über Lehrmittel

  • Lehrplan - „Roter Faden“/Präsentation

  • Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung

    (aktuelle Versicherungspolice)

Formulare

Bitte wählen Sie unter "Lokalisierung" einen Ort, damit die Anschrift der zuständigen Stelle bei vorausfüllbaren Formularen eingetragen wird.

  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit: Formloser Antrag (mit Unterschrift)
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Kosten

  • Rahmengebühr: 51,10 bis 511,00 €

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

Als Rechtsbehelf steht die verwaltungsgerichtliche Klage zur Verfügung.

Stand:02.08.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

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