Luftsicherheit; Beantragung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung
Bei Beschäftigten im Luftverkehr sowie Luftfahrern/Flugschülern ist die Zuverlässigkeit durch die Luftämter Süd- bzw. Nordbayern als den zuständigen Luftsicherheitsbehörden zu überprüfen. Das Antragsverfahren wird unter Verfahrensablauf erläutert.
Beschreibung
Verfahrensablauf
- Personen, denen zur Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit nicht nur gelegentlich Zugang zu den nichtöffentlichen Bereichen des Flugplatzgeländes eines Verkehrsflughafens gewährt werden soll: Anträge auf Durchführung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung sind Bestandteil der Anträge auf Ausstellung eines Flughafenausweises und deshalb nur bei dem jeweiligen Flughafenbetreiber verfügbar und dort auch zu stellen. Der Flughafenbetreiber leitet dann den Antrag auf Zuverlässigkeitsüberprüfung an das zuständige Luftamt weiter.
- Sonstiges Personal (vgl. Nr. 2 unter Beschreibung): Die Anträge auf Durchführung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung müssen über den Arbeitgeber bei der zuständigen Luftsicherheitsbehörde eingereicht werden. Hierfür ist das entsprechende Antragsformular (siehe „Formulare") zu verwenden.
- Für Privatpersonen (Luftfahrer, Flugschüler) steht das Onlinezugangsverfahren zur Verfügung (siehe "Online - Verfahren").
Formulare
Bitte wählen Sie unter "Lokalisierung" einen Ort, damit die Anschrift der zuständigen Stelle bei vorausfüllbaren Formularen eingetragen wird.
Stand:21.12.2023
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
- Online-Verfahren, bayernweit
- Online-Verfahren, lokal begrenzt
- Formular, bayernweit
- Formular, lokal begrenzt
- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
- Kosten, bayernweit
- Kosten, lokal begrenzt