Fachagrarwirt/Fachagrarwirtin Golfplatzpflege; Beantragung der Zulassung zur Prüfung
Die Zulassung zur Fortbildungsprüfung zum/zur Fachagrarwirt/Fachagrarwirtin Golfplatzpflege - Greenkeeper - ist bei der Regierung von Schwaben zu beantragen.
Beschreibung
Die Fortbildung zum "Fachagrarwirt Golfplatzpflege - Greenkeeper" mit staatlicher Prüfung setzt einen Abschluss in einem "grünen Beruf" als Landwirt / Landwirtin, Gärtner / Gärtnerin, Forstwirt / Forstwirtin oder Winzer / Winzerin und einer anschließenden dreijährigen Berufserfahrung bzw. die Meisterprüfung voraus.
Im Fortbildungslehrgang "Fachagrarwirt Golfplatzpflege - Greenkeeper" werden die wesentlichen Aufgabenbereiche eines Greenkeepers vermittelt: Grünflächenbau, Grünflächenpflege, Golfplatzpflege und Platzmanagement.
In der Theorie und vor allem in der Praxis geben die Referenten das notwendige Wissen und Können an die Teilnehmer weiter. Zwischen den Lehrgängen wird ein 12-wöchiges Praktikum absolviert. Hierbei gewinnt der zukünftige "Fachagrarwirt Golfplatzpflege - Greenkeeper" Einblick in Organisation, Vorbereitung und Abwicklung des Golfplatzbetriebes.
Nähere Informationen zu den Fortbildungsterminen und -kosten sind beim Lehrgangsträger "DEULA Bayern GmbH" in Freising zu erfahren (siehe unter "Weiterführende Links").
Erforderliche Unterlagen
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Zeugnis über die Berufsabschlussprüfung
(Abschrift oder Ablichtung amtlich beglaubigt)
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Nachweis über die nach der Berufsabschlussprüfung abgeleistete praktische Berufstätigkeit
(Arbeitsbestätigung des Arbeitgebers, Bestätigung der Landwirtschaftliche, Krankenkasse, AOK oder der Gemeinde)
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Lebenslauf mit Lichtbild
(aus dem insbesondere der berufliche Werdegang zu ersehen ist)
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ggf. Zeugnis über den Sachkundenachweis - Pflanzenschutz
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ggf. Zeugnis über die einschlägige Meisterprüfung
(Abschrift oder Ablichtung amtlich beglaubigt)
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ggf. Bestätigung über eine bereits bestehende oder verbindlich in Aussicht stehende haupt- oder nebenberufliche Tätigkeit
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ggf. Bestätigung über einen bereits teilweise oder ganz besuchten Fortbildungslehrgang in Golfplatzpflege
oder Nachweise über den Erwerb der Kenntnisse und Fertigkeiten
Stand:15.01.2025
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
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