Feuerwehrschulen; Durchführung von Aus- und Fortbildungen
Zu den Aufgaben der Feuerwehrschulen zählen insbesondere die Aus- und Fortbildung der bayerischen Feuerwehren im Brandschutz, im technischen Hilfsdienst sowie im Bereich Katastrophenschutz und ABC-Einsatz.
Beschreibung
Verfahrensablauf
Bedarfsermittlung und Anmeldeverfahren
- Die Feuerwehrschulen erstellen im Frühsommer des Jahres in Benehmen mit dem Landesfeuerwehrverband Bayern e.V. ihre Lehrgangsplanung für das darauffolgende Lehrjahr. Den Fachberatern wird nach einem Schlüssel, in dessen Berechnung die Zahl der Feuerwehren, die Zahl der Einsatzkräfte und der aktuelle Bedarf einfließen, ein Kontingent an Lehrgangsplätzen zugewiesen.
- Die Fachberater für Brand- und Katastrophenschutz der Regierungen weisen den Landkreisen und kreisfreien Städten die Lehrgangsplätze zu.
- Die Kreis-/Stadtbrandräte (KBR/SBR) verteilen die Lehrgangsplätze im Feuerwehrbereich entsprechend den Erfordernissen in ihrem Bereich.
- Informationen zur Anmeldung für einen Lehrgang finden Sie unter "Verwandte Themen".
Stand:06.07.2023
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
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