Bildungsgutschein; Beantragung

Wenn Sie arbeitslos sind und sich weiterbilden möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bildungsgutschein bekommen.

Beschreibung

Voraussetzungen

Sie müssen in der Regel mindestens drei Jahre berufstätig gewesen sein und an einer Beratung durch die Agentur für Arbeit teilgenommen haben.

Ein Bildungsgutschein kann Ihnen dann ausgestellt werden, wenn

  • die Weiterbildung notwendig ist, um Ihre Arbeitslosigkeit zu beenden oder eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden,
  • die Weiterbildung im Gespräch als die "am besten geeignete Maßnahme" festgelegt wurde,
  • die Weiterbildung mit großer Wahrscheinlichkeit Ihre Arbeitslosigkeit vermeidet oder beendet,
  • wenn Sie in "erheblichem Umfang“ selbst versucht haben, Ihre Arbeitslosigkeit zu beenden,
  • die Bildungsmaßnahme und der Bildungsträger zugelassen sind und
  • Sie mit dem von Ihnen gewählten Kurs das Bildungsziel erreichen können, das Sie mit Ihrer Arbeitsagentur vorher festgelegt haben.

Verfahrensablauf

Einen Bildungsgutschein können Sie nur im persönlichen Gespräch mit Ihrer Arbeitsvermittlerin oder Ihren Arbeitsvermittler erfragen.

  • In einem persönlichen Gespräch wird geklärt, ob Sie zusätzliche Qualifikationen brauchen, um wieder Arbeit zu finden.
  • Ihre Beraterin oder Ihr Berater prüft dann, ob Sie die Voraussetzungen für die Förderung erfüllen und stellt Ihnen  den Bildungsgutschein meist direkt während des Beratungsgespräches aus.
  • Sie wählen selbst einen passenden Kurs aus und melden sich an.
  • Der Bildungsträger bestätigt auf dem Bildungsgutschein Ihre Aufnahme in den Kurs und informiert die Agentur für Arbeit. Die Agentur für Arbeit überprüft dann, ob der Kurs zum Bildungsgutschein passt und ob Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen.
  • Sie können dann mit der Weiterbildung beginnen, sollten aber noch während der Weiterbildung anfangen, sich auf passende Stellenangebote zu bewerben
  • Sollten Sie während des Kurses krank werden, müssen Sie das sowohl der Agentur für Arbeit als auch dem Bildungsträger mitteilen.
  • Kurz vor oder spätestens nach der Weiterbildung legen Sie mit Ihrer Arbeitsvermittlerin oder Ihrem Arbeitsvermittlerin  die weiteren Schritte der Arbeitsuche fest.

Fristen

Gültigkeit des Bildungsgutscheins: 1 bis 3 Monate

Bearbeitungsdauer

keine

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    • Lebenslauf
    • Zeugnisse

Kosten

  • keine

Stand:14.01.2024

Redaktionell verantwortlich:Bundesagentur für Arbeit

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
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Informationen

Für Sie zuständig

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