Meister/Meisterin der Hauswirtschaft; Beantragung der Zulassung zur Meisterprüfung

Meister/Meisterin der Hauswirtschaft ist ein Fortbildungsberuf für Hauswirtschafter/Hauswirtschafterinnen, die in einem hauswirtschaftlichen Betrieb Leitungsaufgaben anstreben, an einer unternehmerischen Tätigkeit  interessiert sind und/oder ausbilden möchten.

Beschreibung

Voraussetzungen

Um an der Meisterprüfung teilnehmen zu können, ist fristgerecht ein Antrag auf Zulassung bei der zuständigen Regierung zu stellen.

Folgende Zugangsvoraussetzungen sollten Sie erfüllen

  • Berufsabschluss Hauswirtschafter/Hauswirtschafterin und 2 Jahre Berufspraxis oder
  • 5 Jahre Berufspraxis mit hauswirtschaftlichen Führungsaufgaben.

Verfahrensablauf

Zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung wird der Besuch eines Meistervorbereitungslehrgangs oder der Besuch der Landwirtschaftsschule Abteilung Hauswirtschaft in Rosenheim empfohlen.

Die Vorbereitungslehrgänge finden in der Regel berufsbegleitend statt und erstrecken sich über ca. 750 Unterrichtsstunden. Die Lehrgänge werden von den Verbänden der Hauswirtschaft und der Landwirtschaftsverwaltung durchgeführt.

Formulare

  • Formular, bayernweit: Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung in der Hauswirtschaft
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Stand:28.02.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

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