Staatlich geprüfte/-r Kinderpfleger/Kinderpflegerin; Beantragung der Zulassung zur Einstufungsprüfung an einer Fachakademie für Sozialpädagogik

Staatlich geprüfte Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger können die Zulassung zur Einstufungsprüfung an einer Fachakademie für Sozialpädagogik beantragen.

Beschreibung

Rechtsgrundlagen

Stand:15.09.2023

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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