Fachakademie; Beantragung der Zulassung zur Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife

Durch die Ergänzungsprüfung soll festgestellt werden, ob die Prüfungsteilnehmer unter Berücksichtigung ihrer beruflichen Ausbildung über die für ein Fachhochschulstudium erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.

Beschreibung

Fristen

Der Zulassungsantrag ist bis spätestens 1. März an den Leiter der Fachakademie, an der die Prüfung abgenommen werden soll, zu richten.

Stand:22.03.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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