Fachschule; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung für die Aufnahme von Härtefällen

Die Voraussetzungen zur Aufnahme an Fachschulen sind in der Fachschulordnung geregelt. Sollten die Voraussetzungen nicht vorliegen, so kann die Schulaufsichtsbehörde in Härtefällen Ausnahmen für die Aufnahme in zweijährige Fachschulen genehmigen.

Beschreibung

Verfahrensablauf

Der Antrag ist über die Fachschule an die Schulaufsichtsbehörde zu stellen.

Rechtsgrundlagen

  • § 5 Abs. 2 FSO

    Schulordnung für zweijährige Fachschulen (Fachschulordnung - FSO)

Stand:15.09.2023

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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