Gärtnermeisterprüfung; Anmeldung
            
            
                
                    
                        Durch die Meisterprüfung ist festzustellen, ob der Prüfungsteilnehmer die notwendigen Fähigkeiten und Erfahrungen besitzt, die Aufgaben eines Gärtnermeisters/einer Gärtnermeisterin als Fach- und Führungskraft wahrzunehmen.
                     
                 
                
                    Beschreibung
                    
                        Es ist ein Antrag auf Zulassung zur Gärtnermeisterprüfung erforderlich. Die Prüfung erfolgt getrennt nach Fachrichtungen.
Zuständig sind:
a) in den Fachrichtungen Zierpflanzenbau, Staudengärtnerei und Friedhofsgärtnerei
- die Fachschule für Agrarwirtschaft, Fachrichtung Gartenbau, Landshut-Schönbrunn, für die Regierungsbezirke Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz und Schwaben
- die Fachschule für Agrarwirtschaft, Fachrichtung Gartenbau, Veitshöchheim, für die Regierungsbezirke Oberfranken, Mittelfranken und Unterfranken
b) in der Fachrichtung Gemüsebau die Fachschule für Agrarwirtschaft, Fachrichtung Gemüsebau, Fürth
c) in den Fachrichtungen Baumschule und Obstbau die Fachschule für Agrarwirtschaft, Fachrichtung Gartenbau, Veitshöchheim
d) in der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau
- die die Fachschule für Agrarwirtschaft, Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau, Landshut-Schönbrunn, für die Regierungsbezirke Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz und Schwaben
- die Fachschule für Agrarwirtschaft, Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau, Veitshöchheim, für die Regierungsbezirke Oberfranken, Mittelfranken und Unterfranken
 
                    
                 
                
            
        
                
            
                Voraussetzungen
                
                    - Zeugnis einer bestandenen Abschlussprüfung in einem Ausbildungsberuf der Landwirtschaft
- Nachweise über eine mindestens zweijährige praktische Tätigkeit im Gartenbau
 
        
                
            
        
                
            
        
                
            
                Fristen
                
                    Anträge auf Zulassung zur Gärtnermeisterprüfung sind jährlich bei der für die jeweilige Meisterprüfung zuständigen Stelle einzureichen. Je nach Fachrichtung sind unterschiedliche Fristen zu beachten. Diese können bei den jeweils zuständigen Stellen erfragt werden.
                    
                
                
             
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
            
                Kosten
                
                    
                    
                        - Die Anmeldegebühr zur Prüfung beträgt 350 €.
 
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
                Stand:30.09.2025
                 Redaktionell verantwortlich:Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau
                
    
  
             
            
            
                
                    
                        - Online-Verfahren, bayernweit
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