Übergangsgeld für Menschen mit Behinderung; Beantragung

Als Mensch mit Behinderungen können Sie zur Sicherung des Lebensunterhaltes Übergangsgeld erhalten, wenn Sie an bestimmten Bildungsmaßnahmen teilnehmen.

Beschreibung

Voraussetzungen

Sie haben im Regelfall Anspruch auf Übergangsgeld, wenn folgende Bedingungen auf Sie zutreffen:

  • Sie haben eine Behinderung und benötigen deshalb eine besondere Unterstützung bei der Eingliederung in das Berufsleben. Die Bundesagentur für Arbeit ist Ihr zuständiger Rehabilitationsträger.
  • Sie werden an einer der folgenden Maßnahmen teilnehmen:
    • Berufsausbildung,
    • Berufsvorbereitung einschließlich einer erforderlichen Grundausbildung,
    • individuelle betriebliche Qualifizierung im Rahmen der „Unterstützten Beschäftigung“,
    • Maßnahme im Eingangsverfahren oder Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter oder
    • berufliche Weiterbildung.
  • Für den Zeitraum der letzten 3 Jahre (Vorbeschäftigungszeit) trifft auf Sie eine der folgenden Voraussetzungen zu:
    • Sie waren mindestens 12 Monate sozialversichert.
    • Sie haben Anspruch auf Arbeitslosengeld nach dem SGB III und dieses aktuell beantragt.
    • Ihnen steht Arbeitslosenbeihilfe nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) zu.

Es gibt folgende Ausnahmen:

  • Sind Sie ein Berufsrückkehrer oder eine Berufsrückkehrerin mit Behinderungen, entfällt für Sie die Eingrenzung der Vorbeschäftigungszeit auf 3 Jahre.
  • Die Bedingungen der Vorbeschäftigungszeit können ganz entfallen, wenn Sie innerhalb des letzten Jahres vor Maßnahmebeginn
    • einen Ausbildungsabschluss an einer berufsbildenden Schule oder einer sonstigen Berufsbildungseinrichtung erworben haben und diese Ausbildung der Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf entspricht oder
    • ein Prüfungszeugnis erlangt haben, das dem Abschlusszeugnis einer Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf gleichgestellt wurde.

Verfahrensablauf

Wenn Sie das Übergangsgeld im Zusammenhang mit einer Maßnahme zur beruflichen Eingliederung beantragen möchten, gehen Sie so vor:

  • Vereinbaren Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit einen Beratungstermin.
  • In einem persönlichen Gespräch besprechen Sie mit Ihrer Beraterin/Ihrem Berater die Möglichkeiten für Ihre berufliche Eingliederung. Ihre Beraterin/Ihr Berater prüft gemeinsam mit Ihnen Ihre Voraussetzungen und legt die erforderlichen Maßnahmen sowie Leistungen fest.
  • Ihre Beraterin oder Ihr Berater bespricht mit Ihnen außerdem die Formulare und Nachweise, die Sie ausfüllen und einreichen müssen. Sie können auch online die Unterlagen ausfüllen und erforderliche Nachweise hochladen.
  • Sie bekommen dann einen Bescheid.

Fristen

Widerspruch kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides eingelegt werden.

Bearbeitungsdauer

Bei Abgabe des Fragebogens für Übergangsgeld und Teilnahmekosten vor Beginn der Maßnahme rund 1 Monat nach Beginn der Maßnahme; nach Beginn der Maßnahme rund 1 Monat (0 bis 2 Monate)

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Bitte erfragen Sie bei Ihrer Kontaktaufnahme mit Ihrer Beraterin/Ihrem Berater, welche Unterlagen Sie neben dem Fragebogen für Übergangsgeld und Teilnahmekosten benötigen.

Online-Verfahren

Kosten

  • Keine

Rechtsbehelf

Widerspruchsverfahren (fakultatives); Einlegung eines Widerspruchs

Widerspruch bei der Agentur für Arbeit, die den Bescheid erlassen hat. Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen können, finden Sie im jeweiligen Bescheid.

Stand:13.03.2023

Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Arbeit und Soziales

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

Wenn Sie unter "Lokalisierung" einen Ort wählen, werden Ihnen die Kontaktdaten der zuständigen Stelle und ggf. lokal gültige Informationen angezeigt.