Kriegsopferfürsorge; Beantragung

Kriegsopfer und deren Hinterbliebene können Kriegsopferfürsorge beantragen.

Beschreibung

Voraussetzungen

  • Die Beschädigten sind wegen der Schädigung und die Hinterbliebenen sind wegen dem Verlust des Ehegatten, Elternteils, Kindes oder Enkelkindes nicht in der Lage, den anzuerkennenden Bedarf aus den übrigen Leistungen nach den bereits genannten Gesetzen und dem sonstigen Einkommen und Vermögen zu decken.
  • Ob und in welcher Höhe Einkommen anzurechnen ist, richtet sich nach unterschiedlichen und individuellen Einkommensgrenzen. Vom Einsatz des Einkommens und Vermögens kann jedoch in bestimmten Fällen abgesehen werden.

Kosten

  • keine

Rechtsbehelf

Sie können gegen den Bescheid Widerspruch einlegen.

Stand:20.06.2023

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

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Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

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