Steuerberater/Steuerberaterin; Beantragung der Bestellung

Sie müssen die Bestellung zum Steuerberater/zur Steuerberaterin beantragen.

Beschreibung

Voraussetzungen

Um als Steuerberater bestellt werden zu können, müssen Sie die Steuerberaterprüfung erfolgreich abgelegt haben oder von der Steuerberaterprüfung befreit worden sein.

Als Staatsangehöriger eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union (EU), eines Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, eine verkürzte Steuerberaterprüfung abzulegen, die sogenannte Eignungsprüfung (siehe unter "Verwandte Themen").

Verfahrensablauf

Wenn alle Voraussetzungen für die Bestellung vorliegen, muss  die Bestellung als Steuerberater/Steuerberaterin bei der zuständigen Steuerberaterkammer beantragt werden.

Diese prüft dann die fachliche und persönliche Eignung im Rahmen des Bestellungsverfahrens.

Die Bestellung erfolgt durch die zuständige Steuerberaterkammer, welche eine Berufsurkunde ausgestellt. Die antragstellende Person wird in das Berufsregister und in das Amtliche Steuerberaterverzeichnis eingetragen.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • Erklärung über die Pflichten als Steuerberater

    (Erklärung die Berufspflichten zu beachten)

  • Beglaubigte Abschrift der Bescheinigung über die erfolgreich abgelegte Steuerberaterprüfung oder über die Befreiung von dieser Prüfung

  • Versicherungsbestätigung

    • Bei selbständiger Berufsausübung oder als Syndikus-Steuerberater: Bestätigung eines Versicherers oder vorläufige Deckungszusage auf den Antrag zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung.
    • Bei ausschließlich unselbständiger Tätigkeit oder freier Mitarbeit bei Personen/Gesellschaften nach § 3 StBerG: Schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers/Auftraggebers über die Beschäftigung des Antragstellers als Angestellter bzw. freier Mitarbeiter sowie Kopie des Versicherungsscheins des Arbeitgebers/Auftraggebers bzw. entsprechendes Formblatt

  • Aktuelles Führungszeugnis der Belegart O

    (ist bei der Meldebehörde zu beantragen)

  • Passbild

    (nicht älter als ein Jahr)

  • Als Syndikus-Steuerberater: Arbeitgeberbescheinigung und Kopie des Anstellungsvertrags

    Der Arbeitgeber bestätigt, dass Sie im Bereich der steuerlichen Hilfeleistung tätig sind und erteilt eine unwiderrufliche Nebentätigkeitserlaubnis.

  • Nur für Rechtsanwälte, niedergelassene europäische Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer:

    Eine Bescheinigung der zuständigen Berufsorganisation oder sonst zuständigen Stelle, dass keine Tatsachen bekannt sind, die die Rücknahme oder den Widerruf der Zulassung oder Bestellung oder die Einleitung eines berufsgerichtlichen Verfahrens rechtfertigen.

Online-Verfahren

Kosten

  • Es fallen Gebühren nach der Steuerberatervergütungsverordnung an.

Rechtsbehelf

Klage beim Finanzgericht

Stand:30.07.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat

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Für Sie zuständig

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