Zwangsheirat; Beratung

Opfer Von Zwangsheirat bedrohte oder betroffene Frauen und Mädchen können sich beraten lassen.

Beschreibung

Voraussetzungen

Sie sind von Zwangsheirat betroffen oder bedroht.

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich an eine Beratungsstelle oder das Jugendamt. Sie werden dort psychologisch unterstützt und über Ihre rechtlichen Möglichkeiten informiert.

In Notfällen oder wenn Sie akut von Gewalt bedroht sind, wenden Sie sich an die Polizei.

Kosten

  • keine

Stand:29.11.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

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