Für was muss Grundsteuer bezahlt werden?
Der Grundsteuer unterliegen
- Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und
- Grundstücke, z.B. Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Gewerbegrundstücke (Grundsteuer B).
Die Grundsteuer ist eine Objektsteuer, d.h. für jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft und jedes Grundstück in Deutschland muss Grundsteuer bezahlt werden. Die persönlichen Verhältnisse der Eigentümerin bzw. des Eigentümers werden bei der Feststellung der Bemessungsgrundlage nicht berücksichtigt.
Wer muss die Grundsteuer bezahlen?
Die Grundsteuer muss die Inhaberin oder der Inhaber des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft bzw. die Eigentümerin oder der Eigentümer des Grundstücks bezahlen. Gehört der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft oder das Grundstück mehreren Personen, Gesellschaften oder Gemeinschaften, schulden sie die Grundsteuer gemeinsam.
Wird das Grundstück vermietet, kann die Grundsteuer als Teil der Betriebskosten auf die Mieterin bzw. den Mieter umgelegt werden.
Ändert sich die Eigentümerin oder der Eigentümer, weil der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft bzw. das Grundstück verkauft, verschenkt oder vererbt wurde, muss ab dem 1. Januar des folgenden Jahres die neue Eigentümerin bzw. der neue Eigentümer die Grundsteuer bezahlen. Für das Jahr, in dem sich die Eigentumsverhältnisse geändert haben, muss noch die alte Eigentümerin oder der alte Eigentümer die Grundsteuer bezahlen. Die alten und neuen Eigentümerinnen und Eigentümer können untereinander vereinbaren, dass die Kosten von der neuen Eigentümerin oder von dem neuen Eigentümer übernommen werden. Das muss weder dem Finanzamt noch der Gemeinde mitgeteilt werden. Die Gemeinde selbst darf die Grundsteuer für dieses Kalenderjahr nicht von der neuen Eigentümerin oder dem neuen Eigentümer verlangen, sondern muss dafür noch auf die bisherigen Steuerpflichtigen zukommen.
Wann ist die Grundsteuer zu bezahlen?
Auf Ihrem Grundsteuerbescheid finden Sie detaillierte Informationen dazu, wann und wie viel Grundsteuer Sie bezahlen müssen.
Die Grundsteuer wird als Jahresbetrag festgesetzt, der in der Regel am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zu je einem Viertel fällig wird.
An wen ist die Grundsteuer zu bezahlen?
Die Grundsteuer müssen Sie an die Gemeinde bzw. die Stadt bezahlen, in der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft bzw. das Grundstück liegt. Die Bankdaten finden Sie auf Ihrem Grundsteuerbescheid.
Bitte überweisen Sie die Grundsteuer nicht an das Finanzamt.
Wie hoch ist die Grundsteuer?
Eine detaillierte Beschreibung dazu, wie die Bemessungsgrundlage berechnet wird, finden Sie hier: "Grundsteuer ab 2025; Erhalt des Bescheids über den Grundsteuerwert bzw. die Grundsteueräquivalenzbeträge und den Grundsteuermessbetrag" unter "Verwandte Themen"
Wie viel Grundsteuer sie letztlich bezahlen müssen, steht auf ihrem Grundsteuerbescheid. Die Höhe hängt von den Bemessungsgrundlagen ab, die das Finanzamt feststellt, und vom Hebesatz, den die Gemeinde festlegt.
Kann die Grundsteuer erlassen werden?
Die Grundsteuer kann nur in Ausnahmefällen erlassen werden. Den Erlass müssen Sie bei der Gemeinde bis zum 31. März des Folgejahres beantragen.