Psychotherapeut/-in; Beantragung der Feststellung eines gleichwertigen Studienabschlusses

Studierende, die mit einem nicht berufsrechtlich anerkannten Bachelorabschluss zu einem berufsrechtlich anerkannten Masterstudiengang in Bayern zugelassen wurden, können die Feststellung der Gleichwertigkeit ihres Studienabschlusses beantragen.

Beschreibung

Voraussetzungen

Sie müssen an einer bayerischen Universität oder gleichgestellten Hochschule für den berufsrechtlich anerkannten Masterstudiengang final zugelassen worden sein (eine Immatrikulationsbescheinigung muss vorliegen).

Das Studium kann nur an Universitäten und Hochschulen, die einer Universität gleichgestellt sind, absolviert werden.

Verfahrensablauf

Der Antrag auf Feststellung eines gleichwertigen Studienabschlusses ist beim Landesprüfungsamt für Medizin, Pharmazie und Psychotherapie der Regierung von Oberbayern zu stellen, wenn sich die zum Masterstudiengang zulassende Universität in Bayern befindet. Dem Antrag sind die darin genannten Nachweise beizufügen.

Sollten Nachweise postalisch eingereicht werden, so sind keine Originale, sondern amtlich bzw. notariell beglaubigte Kopien einzureichen. Die in Papierform eingereichten Unterlagen werden nach der elektronischen Erfassung vernichtet.

Besondere Hinweise

Zur Aufnahme eines berufsrechtlich anerkannten Masterstudiengangs müssen sämtliche im Psychotherapeutengesetz und in der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten geregelten Inhalte des Bachelorstudiums bereits im Rahmen des Bachelorstudiengangs abgeleistet worden sein. Eine Nachqualifizierung ist nicht möglich.

Über die Zulassung zum Masterstudium entscheiden die Universitäten und gleichgestellten Hochschulen in eigener Zuständigkeit. Bei Fragen zur Zulassung zum Studium wenden Sie sich bitte an die Universität oder gleichgestellte Hochschule, an der Sie Ihr Studium absolvieren möchten.

 

Fristen

Das Landesprüfungsamt empfiehlt, um ausreichend zeitlichen Vorlauf zur Bearbeitung zu gewährleisten, den Antrag frühestmöglich nach finaler Zulassung zum Masterstudium, jedoch spätestens sechs Monate vor Anmeldeschluss zur psychotherapeutischen Prüfung (10. Mai oder 10. Dezember) zu stellen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt im Durchschnitt ein bis drei Monate.

Erforderliche Unterlagen

  • Es werden folgende Unterlagen benötigt:

    • Immatrikulationsbescheinigung des aktuellen Masterstudiengangs an einer Universität/gleichgestellten Hochschule in Bayern
    • Bestätigung der aufnehmenden Universität über die absolvierten Module im B.Sc.-Studiengang gemäß Anlage 1 PsychThApprO
    • Identitätsnachweis (ggf. Bescheinigung über die Namensänderung)
    • Urkunde und Zeugnis des zu prüfenden Studienabschlusses - bei fremdsprachigen Urkunden zusätzlich in deutscher Übersetzung
    • Leistungsübersicht (Transcript of Records) - bei fremdsprachigen Urkunden zusätzlich in deutscher Übersetzung

Kosten

  • je nach Verwaltungsaufwand: 60,00 - 80,00 EUR

Rechtsbehelf

Widerspruch

Weiterführende Links

Stand:24.05.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention

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