Zweck
Zuwendungen werden für die Erstbeschaffung von digitalen TETRA-Endgeräten zur Teilnahme am Betrieb des digitalen Sprech- und Datenfunksystems der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) in Bayern in den Bereichen Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz gewährt. Sie sollen den Zuwendungsempfängern die für den Umstieg vom Analogfunk zur Teilnahme am digitalen BOS-Funk notwendigen Beschaffungen ermöglichen.
Mittlerweile ist der erste Teil der Endgeräteförderung, die Ausstattung von Fahrzeugen und Funktionen mit Fahrzeugfunkgeräten MRT, Handfunkgeräten HRT und Festfunkstellen FRT weitestgehend abgeschlossen. Der Fokus liegt damit auf dem zweiten Teil, der Förderung von Alarmmeldeempfängern (Pagern) und Sirenensteuergeräten für den Umstieg von der analogen zur digitalen Alarmierung.
Gegenstand
Gefördert werden
- Digitale Funkgeräte für Fahrzeuge und Personal.
- Ausstattung von Fahrzeugen und Funktionen gemäß Sonderförderprogramm Digitalfunk.
- Installations- und Ausstattungsmaßnahmen, die notwendig sind, um die Geräte einsatzbereit zu machen.
Im Sonderförderprogramm Digitalfunk sind die mit digitalen Endgeräten auszustattenden Fahrzeuge und Funktionen sowie die Gerätearten und der jeweilige Ausstattungsumfang festgelegt.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind
- Kommunen für ihre Feuerwehren, einschließlich örtlicher und überörtlicher Fahrzeuge, besondere Führungsdienstgrade und vorab benannter örtlicher Einsatzleiter.
- Durchführende des Land- und Luftrettungsdienstes für landgebundene Einsatzfahrzeuge, Luftfahrzeuge und das jeweilige Personal.
- Kassenärztliche Vereinigung Bayerns für Notärzte, Leitende Notärzte, Außenärzte sowie deren staatlich anerkannte private Einsatz- und Kommandofahrzeuge.
- Freiwillige Hilfsorganisationen für Katastrophenschutzfahrzeuge und deren Personal.
Zuwendungsfähige Kosten
Beschaffung von neuen, zertifizierten digitalen
- BOS-Fahrzeugfunkgeräten
- BOS Funkgeräten zur Nutzung in Rettungs- und Intensivtransporthubschraubern
- BOS-Handfunkgeräten
- BOS-Festfunkstellen
- BOS-TETRA-Pagern (APRT)
- Komponenten zur Ertüchtigung von Sirenenanlagen für die TETRA-Alarmierung ausschließlich mit den jeweils weiter spezifizierten Bestandteilen, sowie ggf. Funktionen und Zubehör.
Art und Höhe
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Laufzeit der Förderung umfasst die gesamte Projektlaufzeit.
Die Förderung erfolgt mit Festbeträgen, ist aber auf maximal 80 % der tatsächlichen Endgerätekosten beschränkt.
Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.