Psychotherapeut/-in; Beantragung der Zulassung zur psychotherapeutischen Prüfung (neues Recht)

Sie können nach Abschluss des Masterstudiengangs im Fach Psychotherapie die Zulassung zur psychotherapeutischen Prüfung beantragen.

Beschreibung

Voraussetzungen

Wenn ein Masterstudiengang im Fach Psychotherapie an einer bayerischen Hochschule erfolgreich abgeschlossen worden ist und die unter "Erforderliche Unterlagen" genannten Nachweise vorliegen, können Sie sich zur Staatsprüfung anmelden.

Verfahrensablauf

Der Antrag auf Zulassung zur Staatsprüfung ist beim Landesprüfungsamt für Medizin, Pharmazie und Psychotherapie zu stellen. Dem Antrag sind die unter "Erforderliche Unterlagen" genannten Nachweise beizufügen.

Sollten Nachweise postalisch eingereicht werden, so sind keine Originale, sondern amtlich bzw. notariell beglaubigte Kopien einzureichen. Die in Papierform eingereichten Unterlagen werden nach der elektronischen Erfassung vernichtet.

Das Landesprüfungsamt für Medizin, Pharmazie und Psychotherapie sendet dem Antragsteller oder der Antragstellerin die Ladung zur Prüfung zu.

Besondere Hinweise

Im Antragsformular ist eine Anschrift anzugeben, an die die Ladungen sowie nach Abschluss der Prüfung das Prüfungsergebnis zugestellt werden können. Falls sich nach der Einreichung des Antrags die Anschrift ändert, ist die neue Adresse unverzüglich dem Landesprüfungsamt für Medizin, Pharmazie und Psychotherapie mitzuteilen. Ggf. kann es sinnvoll sein, bei der Post einen Nachsendeantrag zu stellen. Im Falle der Abwesenheit sollte dafür gesorgt werden, dass eine empfangsberechtigte Person eine entsprechende Postvollmacht zur Entgegennahme von Einschreibsendungen besitzt.

Fristen

Es gibt jährlich eine Frühjahrs- und eine Herbstprüfung. Für die Frühjahrsprüfung ist der Antrag bis spätestens 10. Dezember, für die Herbstprüfung bis spätestens 10. Mai einzureichen. Eine Zulassung zur Staatsprüfung ist nicht vor dem letzten Semester des Masterstudiums möglich.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt etwa einen Monat.

Erforderliche Unterlagen

  • Es sind folgende Nachweise einzureichen:

    • Identitätsnachweis
    • Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung und bei Zeugnissen, die im Ausland erworben worden sind, auch den Anerkennungsbescheid der nach Landesrecht zuständigen Stelle
    • Leistungsübersicht über die Studien- und Prüfungsleistungen, die im Bachelorstudiengang erbracht worden sind (transcript of records)
    • die Bachelorurkunde sowie, sofern vorhanden, die Feststellung, dass die berufsrechtlichen Voraussetzungen eingehalten sind
    • der Bescheid über einen dem Bachelorabschluss gleichwertigen Studienabschluss, sofern keine Bachelorurkunde nach Punkt 4 vorliegt
    • die Leistungsübersicht über die Studien- und Prüfungsleistungen, die im Masterstudiengang erbracht wurden
      Wenn die Leistungsübersicht über die im Masterstudiengang erbrachten Studien- u. Prüfungsleistungen dem Antrag noch nicht vollständig beigefügt werden kann, ist eine vorläufige Leistungsübersicht mit der Bescheinigung der Universität über den voraussichtlichen Studienabschluss zum Ende des Semesters vorzulegen. Die vollständige Leistungsübersicht sowie die Masterurkunde sind dann spätestens bis zum Ablauf von drei Monaten nach dem vollständigen Abschluss der psychotherapeutischen Prüfung nachzureichen (Ausschlussfrist).
    • die Masterurkunde, die den erfolgreichen Abschluss des Masterstudiengangs eines Studiums gemäß den §§ 7 und 9 des Psychotherapeutengesetzes bescheinigt
      Wenn die Leistungsübersicht über die im Masterstudiengang erbrachten Studien- u. Prüfungsleistungen dem Antrag noch nicht vollständig beigefügt werden kann, ist eine vorläufige Leistungsübersicht mit der Bescheinigung der Universität über den voraussichtlichen Studienabschluss zum Ende des Semesters vorzulegen. Die vollständige Leistungsübersicht sowie die Masterurkunde sind dann spätestens bis zum Ablauf von drei Monaten nach dem vollständigen Abschluss der psychotherapeutischen Prüfung nachzureichen (Ausschlussfrist).

     

Kosten

  • keine

Rechtsbehelf

Widerspruch

Stand:29.04.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

Wenn Sie unter "Lokalisierung" einen Ort wählen, werden Ihnen die Kontaktdaten der zuständigen Stelle und ggf. lokal gültige Informationen angezeigt.