Wildgehege; Anzeige und Beantragung einer jagdrechtlichen Genehmigung

Wildgehege sind vollständig eingefriedete Grundflächen, auf denen überwiegend sonst wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, dauernd oder vorübergehend gehalten oder zu Jagdzwecken gehegt werden.

Beschreibung

Voraussetzungen

Die Genehmigung darf insbesondere nur erteilt werden, wenn

  1. durch das Wildgehege der Lebensraum der Wildarten außerhalb desselben nicht in unangemessener Weise eingeschränkt wird,
  2. die Jagdausübung nicht wesentlich beeinträchtigt wird und
  3. das Wildgehege so gesichert ist, dass die Tiere nicht entweichen können.

Die Errichtung von Wildgehegen, in denen Wild zu Jagdzwecken gehegt wird, darf außerdem nur genehmigt werden, wenn diese zusammenhängend mindestens die Größe eines Eigenjagdreviers haben und ihre Flächen im Eigentum einer Person oder einer Personengemeinschaft stehen.

Überdies sind insbesondere naturschutzrechtliche und ggfs. tierschutzrechtliche Anforderungen zu beachten.

Formulare

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage

Stand:22.09.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

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