Datenschutz; Meldung einer Datenschutzverletzung

Die Bayerischen Datenschutzaufsichtsbehörden überwachen die Einhaltung des Datenschutzrechts in Bayern.

Beschreibung

Besondere Hinweise

Für die datenschutzrechtliche Überwachung von Behörden und öffentlichen Einrichtungen ist der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz auf Landesebene bzw. der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit auf Bundesebene zuständig.

Darüber hinaus gibt es Bereiche, die nicht der staatlichen Datenschutzaufsicht unterliegen. Im Bereich der katholischen und der evangelischen Kirche, des öffentlichen Rundfunks sowie der Landeszentrale für neue Medien einschließlich den von ihr beaufsichtigten privaten Rundfunk und für die Presseunternehmen gibt es eigene, bereichsspezifische Aufsichtsbehörden. Eine Übersicht zu den zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörden finden Sie unter "Weiterführende Links".

Online-Verfahren

Stand:03.01.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

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