Gartenkultur und Landespflege; Beratung bei Neu- und Umbau von kreiseigenen und gemeindlichen Anlagen
Die Kreisfachberatung für Gartenkultur und Landespflege am Landratsamt berät zu Fragen der Planung, Bauleitung und Abrechnung des Neu- und Umbaues bei kreiseigenen und gemeindlichen Anlagen.
Beschreibung
Vergibt der Landkreis Aufträge für den Neu- und Umbau kreiseigener Freianlagen, betreut die Kreisfachberatung für Gartenkultur und Landespflege die Planung, Bauleitung und Abrechnung dieser Projekte.
Aufgaben sind unter anderem:
- Die Beratung und fachtechnische Betreuung der Gemeinden und des Landkreises in Fragen des Landschafts- und Grünordnungsplanes und die Prüfung von Entwürfen und Planungen.
- Die Mitwirkung bei der Fertigung von Ausschreibungsunterlagen, der Beurteilung der Bewerbungen, der Betreuung der Bauleitung, der Prüfung der Bauausführung und bei der Abrechnung bei Bauvorhaben des Landkreises.
- Die technische Planprüfung gemäß Art. 5 der Bayerischen Bauordnung zur Grünordnung von Baumaßnahmen.
- Die fachtechnische Beratung und Prüfung kommunaler Satzungen im Bereich Grünordnung, z. B. Baumschutzverordnungen, Friedhofssatzungen, Grünflächensatzungen.
Stand:10.12.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
- Online-Verfahren, bayernweit
- Online-Verfahren, lokal begrenzt
- Formular, bayernweit
- Formular, lokal begrenzt
- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
- Kosten, bayernweit
- Kosten, lokal begrenzt