Ausländischer Schulabschluss; Beantragung der Anerkennung
Als Zeugnisanerkennungsstelle ist das Landesamt für Schule zuständig für die Bewertung von allgemeinbildenden Schulabschlüssen, die außerhalb Bayerns erworben wurden. Dieses Verfahren ist kostenfrei.
Beschreibung
Erforderliche Unterlagen
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Bescheinigung der bayerischen Bildungseinrichtung (z. B. Hochschule, berufliche Schule oder weiterführende Schule) über die Notwendigkeit der Zeugnisanerkennung
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Zeugnisse in amtlich beglaubigter Fotokopie des (fremdsprachigen) Originals
- Amtliche Beglaubigungen mit Dienstsiegel erhalten Sie in Deutschland z. B. bei Notariaten oder bei der Gemeindeverwaltung.
- Im Einzelfall ist gegebenenfalls die Vorlage der Zeugnisse ausschließlich im (fremdsprachigen) Original erforderlich, Sie erhalten im Bedarfsfall eine gesonderte Nachricht.
- Bei Zeugnissen, die weder in der deutschen, englischen noch französischen Sprache und Schrift abgefasst sind, wird zusätzlich eine Übersetzung benötigt.
- Diese muss von einer/m öffentlich bestellten und allgemein beeidigten Übersetzer/in vorgenommen worden sein und in amtlich beglaubigter Fotokopie vorgelegt werden.
- Deutsche Übersetzungen, die im Ausland gefertigt worden sind, müssen in Drittstaaten von der deutschen Botschaft oder von einem deutschen (General-)Konsulat legalisiert worden sein.
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Fotokopie des Personalausweises oder Reisepasses (nur Lichtbildseite - Seriennummern und Lichtbild können geschwärzt werden) sowie ggf. eine Namensänderungsbescheinigung (z. B. Heiratsurkunde) in einfacher Fotokopie.
- Falls Sie mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen, geben Sie dies bitte an und fügen je eine Fotokopie Ihrer Pässe bei.
- (Spät-)Aussiedler/innen weisen ihren Status durch Vorlage des Vertriebenenausweises oder der Spätaussiedler-Bescheinigung in amtlich beglaubigter Fotokopie nach.
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nach Möglichkeit: Kontaktadresse in Deutschland für die weitere Korrespondenz
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Tabellarischer Lebenslauf mit genauen Angaben zu besuchten Schuljahren und Schulstufen sowie ggf. Studienzeiten (Studienfach, Studiendauer, Hochschule)
Weiterführende Links
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Homepage der Zeugnisanerkennungsstelle
Als Zeugnisanerkennungsstelle ist das Landesamt für Schule zuständig für die Bewertung von allgemeinbildenden Schulabschlüssen, die außerhalb Bayerns erworben wurden.
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Datenbank anabin
In der Datenbank anabin finden Sie allgemeine Auskünfte zur Bewertung ausländischer Bildungsnachweise, geordnet nach Ländern in alphabetischer Reihenfolge.
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Schulberatungsstelle Bayern
Die Schulberatungsstelle kann Sie beraten zu Möglichkeiten des (Wieder-)Eintritts in das bayerische Bildungssystem sowie zum (nachträglichen) Erwerb eines bayerischen Schulabschlusses.
Stand:12.09.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Landesamt für Schule
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- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
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