Vergabeportal; Abgabe von digitalen Angeboten

Unternehmen können im Vergabeportal auftraege.bayern nach Vergabeverfahren von öffentlichen Auftraggebern aus Bayern suchen und Angebote digital übermitteln.

Beschreibung

Besondere Hinweise

Hinweise für staatliche und kommunale Vergabestellen

Vergabestellen, welche das Vergabemanagementsystem (Basiskomponente für staatliche Behörden) nutzen, publizieren ihre Bekanntmachungen auf auftraege.bayern über eine Schnittstelle.

Andere Behörden, insbesondere kommunale Vergabestellen, können auf der Vergabeplattform auftraege.bayern Bekanntmachungen erstellen. Dabei stehen sämtliche bekanntmachungsrelevanten Informationsbausteine zur Verfügung, um die Pflichtangaben entsprechend der Vergabe- und Vertragsordnungen VOB/A, VgV, SektVO, VSVgV, KonzVgV, UVgO bzw. VOL/A bekannt zu machen. Zudem haben Vergabestellen die Möglichkeit, Vergabeunterlagen in den Vergabe-Safe hochzuladen und Interessenten zum Download zur Verfügung zu stellen. Neben der Vergabeplattform auftraege.bayern steht öffentlichen Auftraggebern auch die Vergabeplattform vergabe.bayern zur Verfügung, die schwerpunktmäßig auf die Vergabe von Bauleistungen ausgelegt ist.

Online-Verfahren

  • Vergabeportal auftraege.bayern.de

    Bewerber und Bieter können über das Vergabeportal Vergabeunterlagen gesammelt als zip-Container herunterladen, Nachrichten mit der Vergabestelle austauschen und elektronische Angebote einreichen. Für die vollumfängliche Nutzung dieser Funktionen ist eine kostenfreie Registrierung erforderlich. Die reine Recherche nach passenden Aufträgen ist auch ohne Registrierung möglich.

Stand:10.09.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

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