Bewaffneter Geldtransport; Beantragung von waffenrechtlichen Erlaubnissen

Wenn Sie als Cash-in-transit-Unternehmen bei gewerbsmäßigen grenzüberschreitenden Straßentransporten von Euro-Bargeld Ihre Waffen auf dem Transport durch Deutschland führen wollen, benötigen Sie waffenrechtliche Erlaubnisse.

Beschreibung

Voraussetzungen

Mitnahmeerlaubnis

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Zuverlässigkeit
  • Persönliche Eignung
  • Sachkunde
  • Bedürfnis

Wenn Sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat haben und Waffen mitnehmen wollen (Ein-, Aus-, oder Durchfuhr), wird die Erlaubnis dazu nur erteilt, wenn Sie Inhaber eines durch diesen Mitgliedstaat ausgestellten Europäischen Feuerwaffenpasses sind und die Waffen in den Europäischen Feuerwaffenpass eingetragen sind.

Wenn Sie Bürger eines Drittstaates sind, bedarf die Erlaubnis zur Mitnahme von Waffen durch den Geltungsbereich des Gesetzes in einen anderen Mitgliedstaat auch, soweit die Zustimmung des anderen Mitgliedstaates erforderlich ist, dessen vorheriger Zustimmung.

Sie benötigen keine Erlaubnis zur Mitnahme von Waffen in den oder durch den Geltungsbereich des Waffengesetzes (Einfuhr, Durchfuhr), für die Sie eine Erlaubnis zum Erwerb oder Besitz nach dem WaffG haben.

Waffenschein

  • Mindestalter 18 Jahre

  • Zuverlässigkeit

  • Persönliche Eignung

  • Sachkunde

  • Bedürfnis

  • Versicherung

  • bei Kleinem Waffenschein: nur Mindestalter 18 Jahre, persönliche Eignung und Zuverlässigkeit

 

Nähere Einzelheiten erfahren Sie bei der für Sie zuständigen Kreisverwaltungsbehörde, in deren Bezirk der Grenzübertritt nach Deutschland erfolgt bzw. in deren Bezirk Ihr Zielort liegt.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass

  • Nachweis einer Versicherung gegen Haftpflicht in Höhe von 1 Million Euro - pauschal für Personen- und Sachschäden

  • Sachkundenachweis

  • Unterlagen, die glaubhaft machen, dass Sie Bewachungsaufträge wahrnehmen, die die Bewachung eines Geldtransportes erfordern

    Bei einem kleinen Waffenschein ist keine besondere Begründung erforderlich.

Kosten

    • Mitnahmeerlaubnis: zwischen 25 und 500 Euro
    • Waffenschein: zwischen 100 und 500 Euro
    • Kleiner Waffenschein: zwischen 30 und 150 Euro

Stand:25.11.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

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  • Kosten, lokal begrenzt
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Für Sie zuständig

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