Post-Universaldienstleister; Beantragung einer Bescheinigung

Sie können unter bestimmten Voraussetzungen eine Bescheinigung für Post-Universaldienstleistende beantragen. Mit dieser können Sie eine Befreiung von der Umsatzsteuer für Post-Universaldienstleistungen bei Ihrem zuständigen Finanzamt beantragen.

Beschreibung

Voraussetzungen

Eine Umsatzsteuerbefreiung können beantragen:

  • unternehmerische Personen (als natürliche und juristische Person),
  • die flächendeckend im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland einen Teilbereich oder alle Post-Universaldienstleistungen anbieten.

Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag formlos per Post oder über das BZSt-Online-Portal (BOP) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) einreichen:

Schriftlicher Antrag:

  • Senden Sie einen formlosen Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Post an das BZSt.
  • Falls Sie die Voraussetzungen eines Post-Universaldienstleisters erfüllen, sendet das BZSt Ihnen eine entsprechende Bescheinigung zu.
  • Falls Sie die Voraussetzungen eines Post-Universaldienstleisters nicht erfüllen, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid, gegen den Sie Einspruch einlegen können.

Antrag über BOP:

  • Registrieren Sie sich im BOP.
  • Wenn Sie bereits eine Registrierung für ein anderes über das BOP erreichbares Verfahren oder eine Registrierung im Elster Onlineportal durchgeführt haben, müssen Sie sich nicht erneut registrieren.
  • Wählen Sie das Formular aus, füllen dieses aus und senden Sie es ab.
  • Die weiteren Verfahrensschritte entsprechen der schriftlichen Antragsstellung.

Besondere Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

3 bis 4 Wochen

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

    • Verpflichtungserklärung
    • Bestätigung, dass Ihr Unternehmen flächendeckend im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland einen Teilbereich oder alle Post-Universaldienstleistungen anbietet

Online-Verfahren

Kosten

  • Es fallen keine Kosten an.

Rechtsbehelf

  • Einspruch
  • Klage vor dem Finanzgericht

Stand:22.08.2024

Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium der Finanzen

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
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  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
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  • Kosten, lokal begrenzt
Informationen

Für Sie zuständig

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