Tierarzt/Tierärztin; Beantragung der Zulassung zur Prüfung für die Zuerkennung einer Fachtierarzt-, Teilgebiets- oder Zusatzbezeichnung
            
            
                
                    
                        Wenn Sie eine tierärztliche Weiterbildung gemäß den Vorgaben der Weiterbildungsordnung für die Tierärzte in Bayern absolviert haben, können Sie die Zuerkennung einer Fachtierarzt-, Teilgebiets- oder Zusatzbezeichnung beantragen.
                     
                 
                
                    Beschreibung
                    
                        Wenn Sie nach Erhalt der tierärztlichen Approbation eine tierärztliche Weiterbildung in einem definierten tiermedizinischen Gebiet, Teilgebiet oder Bereich absolviert haben, können Sie die Zuerkennung einer Fachtierarzt-, Teilgebiets- oder Zusatzbezeichnung beantragen. Grundlage hierfür ist die Weiterbildungsordnung für die Tierärzte in Bayern in der jeweils zutreffenden Fassung.
Die Bayerische Landestierärztekammer überprüft, ob alle Anforderungen der Weiterbildungsordnung erfüllt sind und entscheidet über die Zulassung zur Prüfung.
                     
                    
                 
                
            
        
                
            
                Voraussetzungen
                
                    - Tierärztliche Approbation
- Mitgliedschaft bei einem Tierärztlichen Bezirksverband in Bayern
- Erfüllung der Anforderungen der Weiterbildungsordnung und der zugehörigen Richtlinien an Durchführung, Dauer und Inhalt der Weiterbildung
 
        
                
            
                Verfahrensablauf
                
                    Der Antrag ist schriftlich bei der Bayerischen Landestierärztekammer einzureichen.
                    
                
                
             
        
                
            
        
                
            
                Fristen
                
                    Für die Inanspruchnahme früherer oder erleichternder Bestimmungen sind ggf. die in der Weiterbildungsordnung festgelegten Übergangsfristen zu beachten (siehe Übergangsbestimmungen).
                    
                
                
             
        
                
            
                Bearbeitungsdauer
                
                    Die Anträge werden dem Weiterbildungsausschuss der Bayerischen Landestierärztekammer zur Beratung vorgelegt. Das Gremium tagt üblicherweise halbjährlich. Die Anträge sind bis spätestens sechs Wochen vor dem Sitzungstermin einzureichen. Das Ergebnis wird den Antragstellern im Regelfall innerhalb von zwei bis drei Wochen nach dem Sitzungstermin mitgeteilt.
                    
                
                
             
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
            
                Kosten
                
                    
                    
                        - Es werden Gebühren gemäß der Verwaltungsgebührensatzung der Bayerischen Landestierärztekammer erhoben. - Bearbeitungsgebühr: 220,00 EUR
 Prüfungsgebühr: 320,00 EUR
 ggf. aufwandsbezogene Zusatzgebühren
 
 
        
                
            
        
                
            
                
                    Rechtsbehelf
                    
                    
                    Verwaltungsgerichtliche Klage; bzgl. Prüfungsentscheidung auch Widerspruch
                    
                
             
        
                
            
        
                
                Stand:30.10.2024
                 Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention
                
    
  
             
            
            
                
                    
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