Tierarzt/Tierärztin; Beantragung der Anerkennung eines ausländischen Weiterbildungsnachweises aus einem Drittstaat
            
            
                
                    
                        Sie können die Anerkennung eines Weiterbildungsnachweises aus einem Drittstaat und die Zuerkennung der entsprechenden deutschen Bezeichnung beantragen.
                     
                 
                
                    Beschreibung
                    
                        Wenn Sie einen Weiterbildungsnachweis in Sinne von Artikel 27 i.V.m. Artikel 50 des Bayerischen Heilberufe-Kammergesetzes besitzen, der außerhalb der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums („Drittstaat“) erworben wurde, kann diese unter bestimmten Umständen anerkannt und die entsprechende deutsche Bezeichnung gemäß der Weiterbildungsordnung für die Tierärzte in Bayern zuerkannt werden. 
Sie können auf Antrag die Anerkennung der Bezeichnung erhalten, wenn die Gleichwertigkeit des Weiterbildungsstandes gegeben ist.
Die Bayerische Landestierärztekammer überprüft, ob die Qualifikation Ihrer im Drittsaat erworbenen Qualifikation mit der beantragten Bezeichnung gemäß der Weiterbildungsordnung für die Tierärzte in Bayern gleichwertig ist.
Liegen wesentliche Unterschiede vor, muss eine Prüfung abgelegt werden.
                     
                    
                 
                
            
        
                
            
                Voraussetzungen
                
                    - Tierärztliche Approbation
- Mitgliedschaft bei einem Tierärztlichen Bezirksverband in Bayern
- Weiterbildungsnachweis aus einem Drittstaat
 
        
                
            
                Verfahrensablauf
                
                    Der Antrag ist schriftlich mit den erforderlichen Nachweisen (siehe unter "Erforderliche Unterlagen") bei der Bayerischen Landestierärztekammer einzureichen.
                    
                
                
             
        
                
            
        
                
            
        
                
            
                Bearbeitungsdauer
                
                    Die Bayerische Landestierärztekammer bestätigt innerhalb eines Monats den Eingang der Antragsunterlagen. Sie teilt mit, welche Unterlagen ggf. fehlen. Spätestens drei Monate nach Eingang der vollständigen Unterlagen entscheidet sie über den Antrag. In begründe-ten Fällen kann diese Frist um einen Monat verlängert werden.
                    
                
                
             
        
                
            
        
                
            
                Formulare
                Bitte wählen Sie unter "Lokalisierung" einen Ort, damit die Anschrift der zuständigen Stelle bei vorausfüllbaren Formularen eingetragen wird.
                
                
             
        
                
            
        
                
            
                Kosten
                
                    
                    
                        - Die Gebühren werden aufwandsbezogen gemäß der Verwaltungsgebührensatzung der Bayerischen Landestierärztekammer erhoben. - Eine Mindestgebühr von 200,00 EUR ist bei der Antragstellung zu entrichten. Die maximale Gebühr beträgt 300,00 EUR. 
 
        
                
            
        
                
            
                
                    Rechtsbehelf
                    
                    
                    Verwaltungsgerichtliche Klage; im Falle einer Prüfung auch Widerspruch
                    
                
             
        
                
            
        
                
                Stand:30.10.2024
                 Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention
                
    
  
             
            
            
                
                    
                        - Online-Verfahren, bayernweit
- Online-Verfahren, lokal begrenzt
- Formular, bayernweit
- Formular, lokal begrenzt
- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
- Kosten, bayernweit
- Kosten, lokal begrenzt