Abfallerzeugernummer; Beantragung

Gewerbliche Abfallerzeuger, bei denen jährlich mehr als zwei Tonnen gefährliche Abfälle anfallen, benötigen eine Abfallerzeugernummer.

Beschreibung

Voraussetzungen

  • gewerbliche Tätigkeit
  • Entsorgung von mehr als 2 Tonnen gefährlicher Abfall im Jahr

Verfahrensablauf

Sie müssen die Abfallerzeugernummer bei der Behörde, die für den Anfallort des Abfalls zuständig ist, beantragen.

Für jede Abfallanfallstelle ist eine separate Abfallerzeugernummer zu beantragen. Dies ist insbesondere bei Baustellen zu beachten.

Fristen

Es sind keine Fristen vorgegeben. Die Abfallerzeugernummer sollte jedoch rechtzeitig vor Beginn der Bauarbeiten oder einer Entsorgung beantragt werden.

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

Verwaltungsgerichtliche Klage

Stand:01.02.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

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Für Sie zuständig

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