Falknerprüfung; Anmeldung

Die Falknerprüfung ist eine mündliche Prüfung, in der auch praktische Aufgaben zur Haltung von Greifvögeln und zur Ausübung der Beizjagd gestellt werden können.

Beschreibung

Voraussetzungen

Prüfungsvoraussetzungen
Die Voraussetzungen für die Ablegung der Falknerprüfung richten sich in Bayern nach der Verordnung über die Jäger- und Falknerprüfung (Jäger- und Falknerprüfungsordnung - JFPO).

Danach müssen Bewerber

  • mindestens 15 Jahre alt sein,
  • eine theoretische und praktische Ausbildung nachweislich absolviert haben und
  • die Jägerprüfung oder die eingeschränkte Jägerprüfung bestanden haben.

Verfahrensablauf

Die Anmeldung zur Falknerprüfung muss bei der zentralen Jäger- und Falknerprüfungsbehörde am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Landshut erfolgen.

Fristen

Die Anmeldung zur Falknerprüfung muss bis spätestens 4 Wochen vor dem schriftlichen Prüfungstermin erfolgen.

Formulare

  • Formular, bayernweit: Anmeldung zur staatlichen Falknerprüfung in Bayern
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Kosten

    • Gebühr für die eingeschränkte Jägerprüfung: 190 EUR
    • Gebühr für die Falknerprüfung: 185 EUR

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage

Stand:04.09.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

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