Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung; Beantragung einer Förderung bei der Agentur für Arbeit
Wenn Sie arbeitslos sind, von Arbeitslosigkeit bedroht sind oder eine Ausbildung suchen, können Sie durch Maßnahmen unterstützt werden, die Ihnen den beruflichen (Wieder-)Einstieg erleichtern.
Beschreibung
Voraussetzungen
- Sie sind
- arbeitslos,
- von Arbeitslosigkeit bedroht und arbeitsuchend,
- ausbildungssuchend gemeldet.
- Die Notwendigkeit der Unterstützungsleistung wurde im Gespräch mit Ihrer Beratungs- und Vermittlungsfachkraft festgestellt.
- Die Teilnahme wurde vor Maßnahmebeginn durch Ihre Agentur für Arbeit genehmigt.
Verfahrensablauf
Die Förderung einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung muss vor Maßnahmebeginn durch Ihre Agentur für Arbeit genehmigt werden.
- Bitte vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin mit der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit.
- In einem gemeinsamen Gespräch bespricht Ihre Beratungs- und Vermittlungsfachkraft mit Ihnen den erforderlichen Unterstützungsbedarf und berät Sie zu der richtigen Maßnahmenart.
- Bei positiver Entscheidung bekommen Sie die Bewilligungsunterlagen, mit den Angaben zu Art, Ziel, Inhalten der Maßnahme, Maßnahmendauer und -umfang sowie welche Kosten übernommen werden.
- Bei Teilnahme an der Maßnahme ohne Bewilligung der Teilnahme müssen Sie die Maßnahmekosten gegebenenfalls selbst tragen und wenn Sie im Bezug bei der Agentur für Arbeit sind, erhalten Sie kein Arbeitslosengeld mehr.
Fristen
Sie selbst oder ein von Ihnen Bevollmächtigter kann den Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde einlegen. Der Widerspruch muss spätestens einen Monat nach Erhalt des Bescheids bei der Behörde eingegangen sein.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert in der Regel zwischen wenigen Tagen und 12 Wochen, soweit die erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen. (0 bis 12 Wochen)
Stand:16.04.2023
Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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